Mit dem Auto unterwegs im Irak
Führerschein und Kraftfahrzeug
Fahrzeugpapiere
Für das Reisen mit dem Auto in die Republik Irak sind keine genauen Angaben vorhanden. Vor Antritt der Reise sollten Sie sich bei den Botschaften oder Konsulaten der Republik Irak erkundigen.
Uns liegen keine Informationen vor, welche Fahrzeugpapiere mitzuführen sind und ob an der Grenze eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden muss.
Die kurdischen Behörden behalten sich bei der Einreise in die autonome Region Kurdistan-Irak mit einem ausländischen Kfz vor, den Reisepass beim Zollamt des Grenzübergangs bis zur Wiederausreise mit dem Kfz einzubehalten. Dem Passinhaber wird eine Bescheinigung darüber ausgehändigt, die allerdings nicht zum Aufenthalt in anderen Teilen Iraks berechtigt. Bei Zuwiderhandlung muss mit einer Festnahme durch die irakischen Behörden gerechnet werden. Die Rückgabe des Reisepasses erfolgt erst bei Wiederausfuhr des Kfz.
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen vorgeschrieben. Nähere Informationen unter:
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.