Einreise in den Irak und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt wegen der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in den Irak.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 15.2.2021
Bei der Einreise über den LUFTWEG ist ein Covid-19-PCR-Test vorgeschrieben.
Für die Einreise in den Zentralirak darf er maximal 72 Stunden alt sein.
Für die Einreise in Region Kurdistan-Irak darf er maximal 48 Stunden alt sein.
Die Einreise über den LANDWEG ist für Touristen in der Regel nicht möglich.
Reisenden aus Deutschland ist die Einreise seit verboten.
Ausnahmen gelten für irakische Staatsbürger und besondere Personengruppen.
EINREISEBESTIMMUNGEN:
Über aktuelle Einreisebestimmungen informiert das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Das Reisegepäck für den persönlichen Gebrauch unterliegt keinen Beschränkungen.
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch sind:
- 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak
- 1 Flasche Spirituosen und 1 Flasche Wein insgesamt jedoch max. 1 Liter
- 2 kleine Flaschen geöffnetes Parfüm (max. 1/2 Liter)
Einfuhrverbot besteht für alle westlichen Zeitschriften (da diese als pronographisch angesehen werden), Ferngläser, Schreibmaschinen, Computer, Pflanzen und Früchte aller Art, Waffen, Drogen und alle Güter, die zur Veräußerung gedacht sein könnten.
Bei der Ausreise zu beachten
Ausfuhrverbot besteht für archäologische Gegenstände (auch Scherben), elektrische Geräte(die bei der Einreise nicht deklariert wurden), Andenken in größeren Mengen.