Mit dem Auto unterwegs in Guinea-Bissau
Führerschein und Kraftfahrzeug
Fahrzeugpapiere
Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I muss der Internationale Fahrzeugschein mitgeführt werden. Er muss nach Ankunft der "Direction Générale des Transports Routiers" vorgelegt werden, die eine temporäre Fahrerlaubnis ausstellt.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann am Grenzübergang (bei Ankunft im Hafen) abgeschlossen werden oder häufig vorab auch schon in Deutschland.
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Obwohl das Carnet de Passages für die temporäre Einfuhr eines Fahrzeuges nicht zwingend vorgeschrieben ist, empfehlen wir trotzdem die Mitnahme des Grenzdokuments, weil es die Zollabwicklung erfahrungsgesmäß erleichtert. Ohne Carnet de Passages kann die Hinterlegung einer Zollkaution von der Zollbehörde gefordert werden. Weitere Informationen unter:
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.