Einreise nach Guinea-Bissau und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Guinea-Bissau.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 20.10.2020
EINREISE auf dem LUFTWEG:
- Negativer Covid-19-Test, bei der Einreise maximal 72 Stunden alt.
- Am Flughafen: Erfassung der persönlichen Daten und Reiseverläufe sowie Temperaturmessung,
- Bei Fieber: Isolierung des Reisenden und Durchführung eines Covid-19-Tests.
- Bei positvem Testergebnis: 14-tägige Quarantäne.
AUSREISE auf dem LUFTWEG:
Näch längerem Aufenthalt: Vorlage eines aktuellen negativen Covid-19-Tests.
EINREISE auf dem LANDWEG:
Die Landgrenzen sind geschlossen. Zur Einreise bedarf es einer Ausnahmegenehmigung.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Es ist ein Visum erforderlich, das im Voraus beim Visa Service Provider Bridge Corporation zu beantragen ist. Benötigt wird der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss noch mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land müssen Reisende ab einem Alter von 9 Monaten eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt auch bei einem Flughafentransit durch solche Länder. Sie finden sie im folgenden Link in der linken Spalte "Country with risk of yellow fever transmission".
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden.
Wertvolle Artikel sollten bei der Einreise deklariert werden, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden.
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch bleiben
- eine angemessene Menge an Tabakwaren,
- 1 Liter alkoholische Getränke,
- eine angemessene Menge an Eau de Toilette und Parfüm in geöffneten Flaschen
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.