Einreise nach Guinea-Bissau und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 3.1.2023
Einreise
Nachweis einer vollständigen Impfung, letzte Dosis mindestens 4 Wochen vor der Einreise verabreicht<br />- ODER -<br />negativer PCR-Test, höchstens 72 Stunden alt.
Am Ankunftsflughafen Temperaturmessung. Bei Covid-19-Symptomen erfolgt Testung und Isolierung. Ein positives Testergebnis zieht eine mindestens 14-tägige Quarantäne nach sich.
Ausreise und Transit
Die og. Bestimmungen gelten gleichfalls.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Es ist ein Visum erforderlich, das im Voraus zu beantragen ist. Benötigt wird der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss noch mindestens 6 Monate über die Reise hinaus gültig sein.
Empfohlen wird die Visumsbeantragung im Voraus bei der Botschaft von Guinea-Bissau in Brüssel.
Offiziell besteht zudem die Möglichkeit der Visabeantragung am Ankunftsflughafen (nicht an den Landgrenzen).
Bei Einreise aus einem von der Weltgesundheitsorganisation als Gelbfieberinfektionsgebiet eingestuftem Land müssen Reisende ab einem Alter von 9 Monaten eine gültige Gelbfieberimpfung nachweisen. Dies gilt auch bei einem Flughafentransit durch ein solches Land. Sie finden die Länder im folgenden Link in der linken Spalte "Country determined by WHO to be at risk for yellow fever transmission".
Reisevollmacht für Minderjährige
Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden. <br /><br />Wertvolle Artikel sollten bei der Einreise deklariert werden, um Schwierigkeiten bei der Ausreise zu vermeiden. <br /><br />
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei zum Verbrauch bleiben <br /><br />- eine angemessene Menge an Tabakwaren, <br />- 1 Liter alkoholische Getränke, <br />- eine angemessene Menge an Eau de Toilette und Parfüm in geöffneten Flaschen
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.