Mit dem Auto unterwegs in Ecuador
Führerschein und Kraftfahrzeug
Fahrzeugpapiere
Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann am Grenzübergang (bei Ankunft im Hafen) abgeschlossen werden.
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Ein Carnet de Passages ist für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen vorgeschrieben. Nähere Informationen unter:
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.