Einreise nach Dschibuti und Zollbestimmungen
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs können zollfrei eingeführt werden. <br /><br />Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art sowie von pornographischem Material ist strikt verboten. <br /><br />
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei sind pro Person: <br /><br />- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Tabak <br />- bis zu 1 Liter alkoholische Getränke <br />- eine angemessene Menge Parfüm oder Eau de Toilette
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.