Einreise nach Dschibuti und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Dschibuti.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 7.12.2020
Deutsche Staatsbürger können unter folgenden Voraussetzungen einreisen.
- Vorlage eines negativen Covid-19-Tests. Bei der Abreise darf er nicht älter als 72 Stunden, bei der Ankunft nicht älter als 120 Stunden sein.
- Bei Ankunft zusätzlich Durchführung eines Covid-19-Schnelltests mit Speichelprobe. Die Kosten betragen 25 Euro oder 5.000 DJF. Bei positivem Ergebnis ist die medizinische Behandlung in einer lokalen Einrichtung Pflicht.
Die Luft-, Land- und Seegrenzen sind geöffnet.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Es wird ein Visum verlangt. Erforderlich ist der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültige Reisepass. Der Kinderreisepass und der vorläufige Reisepass werden nicht anerkannt.
Das Visum kann bei der dschibutischen Botschaft in Berlin oder als e-Visum (Pfad: Weltkugel, wählen: English oder Francais) beantragt werden.
Für den Flughafentransit ist kein Visum erforderlich.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Gegenstände des persönlichen Gebrauchs können zollfrei eingeführt werden.
Die Einfuhr von Waffen und Drogen aller Art sowie von pornographischem Material ist strikt verboten.
Lebens- und Genussmittel
Zollfrei sind pro Person:
- 200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250g Tabak
- bis zu 1 Liter alkoholische Getränke
- eine angemessene Menge Parfüm oder Eau de Toilette
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.