
Mit dem Auto unterwegs in Dänemark
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Der deutsche Führerschein ist ausreichend.
Fahrzeugpapiere
Die Zulassungsbescheinigung Teil I (bzw. Fahrzeugschein) ist mitzuführen.
Als Nachweis für eine gültige Kfz-Haftpflichtversicherung reicht das deutsche Autokennzeichen. Dennoch wird die Mitnahme der IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte) empfohlen, da Mithilfe der IVK die Schadensabwicklung erleichtert wird.
Weitere Bestimmungen
Das Nationalitätskennzeichen muss am Fahrzeug angebracht oder im Euro-Kennzeichen enthalten sein.
Lkw-Fahrverbote
In Dänemark besteht kein generelles Lkw-Fahrverbot an Sonn- und Feiertagen.<br /><br />Für einzelne Straßen kann es jedoch spezielle Fahrverbote geben. Detaillierte Informationen zu den entsprechenden Regelungen liegen dem ADAC nicht vor.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Promillegrenze
Sie beträgt 0,5.
Vorfahrtsregelungen
Vorfahrt haben Busse beim Verlassen einer Haltestelle.
Halten und Parken
Halte- und Parkverbot bei weniger als 10 Metern Abstand vor einem Fußgängerübergang, einer Straßenkreuzung oder einer Radwegausfahrt sowie auf Radwegen. Ebenso an Bushaltestellen innerhalb einer Entfernung von 12 Metern vor und nach dem Bushaltestellenschild oder innerhalb der Zone, wo der Bordstein gelb markiert ist.
Zeitlich begrenztes Parken ist stets beschildert. Dafür benötigen Sie entweder eine Parkscheibe oder einen Parkschein, den Sie an einem Automaten lösen können.
Das Zentrum Kopenhagens ist in Tarifzonen und zeitlich begrenzte Zonen unterteilt. Der Parkschein ist am Automaten der jeweiligen Parkzone erhältlich.
Nähere Informationen unter
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Lichtpflicht
Auf allen Straßen muss tagsüber ganzjährig mit Abblendlicht (oder alternativ Tagfahrleuchten) gefahren werden.
Schulbusse und Busse
Wenn ein Schulbus mit eingeschalteten Warnblinklichtern an einer Bushaltestelle steht, darf man nicht an diesen Bus vorbeifahren.
Weitere wichtige Verkehrsbestimmungen
Radarwarngeräte
Das Benutzen von Radarwarngeräten im einsatzbereiten Zustand ist verboten.
Dashcam
Erlaubt (falls die Aufnahmen als Beweismittel verwendet werden, sind andere Unfallbeteiligte unmittelbar nach dem Unfall über die Aufnahmen zu informieren).
Kindersitze
Kinder unter 3 Jahren müssen in einem geeigneten Kindersitz gesichert werden. Der Beifahrerairbag muss deaktiviert werden, wenn das Kind in einem rückwärtsgerichteten Kindersitz auf dem Vordersitz befördert wird. Kinder über 3 Jahren und kleiner als 1,35 cm müssen auf dem Rücksitz in einem zugelassenen Kindersitz befördert werden.
Kennzeichnung von überstehender Ladung
Eine Kennzeichnungspflicht besteht, wenn die Ladung nach hinten oder auch nach vorne um mehr als 1 m hinausragt. Bei einem seitlichen Hinausragen der Ladung muss diese ab einem Überstand von mehr als 15 cm gekennzeichnet werden.
Tagsüber ist eine Kennzeichnung durch ein weißes Tuch ausreichend, während bei Dunkelheit bei vorne überstehender Ladung ein weißes Licht und bei hinten überstehender Ladung ein rotes Licht verwendet werden muss. Bei seitlichem Überstand ist sowohl ein nach vorne weiß leuchtendes Licht als auch ein nach hinten rot leuchtendes Licht einzusetzen.
Ladungshöchstmaße: Fahrzeug und Ladung dürfen maximal eine Breite von 2,55 m aufweisen. Die maximal zulässige Höhe von Fahrzeug und Ladung beträgt 4 m. Bei Motorrädern mit Anhängern beträgt die Höchstbreite inklusive Ladung 1 m.
Winterausrüstung
Winterreifen
Es besteht keine generelle Winterreifenpflicht.
Schneeketten
Schneeketten können bei entsprechenden winterlichen Straßen- und Witterungsverhältnissen erforderlich werden. Verwendung nur, wenn die Straße durchgängig mit Schnee oder Eis bedeckt ist.
Spikes
Erlaubt vom 1. November bis 15. April. Spike-Reifen müssen auf allen Rädern montiert werden.
Bußgelder - Besonderheiten
Fahren unter Alkoholeinfluss wird auch bei Ausländern, abhängig vom Einkommen, bestraft (Beschlagnahme und Enteignung des Fahrzeuges möglich).
Verstöße gegen Parkvorschriften werden mit hohem Bußgeld belegt.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Bei einem Unfall, der zu einer Körperverletzung geführt hat, ist der Fahrer verpflichtet, die Polizei zu verständigen. Liegen nur Sachschäden vor, ist die Verwendung des »Europäischen Unfallberichts« zu empfehlen (in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhältlich).
Besondere Verkehrszeichen
An Straßeneinmündungen bedeuten weiße Dreiecke ("Haifischzähne") auf der Fahrbahn Vorfahrt gewähren.
Bei Autobahnzufahrten sind in der Regel entsprechend der Beschilderung (zwei Pfeile, die sich zu einem Pfeil vereinen) beide Seiten gleichberechtigt und müssen sich gegenseitig einfädeln lassen (Reißverschlussprinzip). Dieses Schild wird manchmal auch abseits von Autobahnen verwendet.