Einreise und Zollbestimmungen für Chile
Einreisebestimmungen
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung ausgesprochen.<br /><br />Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Letzte Aktualisierung am 6.9.2022
Für die Einreise erforderlich:<br /><br />1. Impfung oder Test<br />- Negativer PCR-Test, bei der Abreise maximal 48 Stunden alt<br />oder<br />- Zertifikat über eine vollständige Impfung.<br /><br />2. Stichprobentests bei der Ankunft<br />Bei der Einreise werden stichprobenartig PCR-Tests vorgenommen. Bis zum Vorliegen des Ergebnisses ist eine Quarantäne einzuhalten.<br /><br />3. Auslandsreise-Krankenversicherung<br />Der Abschluss einer Auslandsreise-Krankenversicherung, die Covid-19-Erkrankungen abdeckt, wird empfohlen. <br /><br />Für chilenische Staatsangehörige oder Personen mit Wohnsitz in Chile gelten andere Bestimmungen.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Ein touristischer Aufenthalt bis zu 90 Tagen ist visumsfrei möglich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine Touristenkarte (Tarjeta Única Migratoria) ausgestellt. Erforderlich ist der Reisepass oder vorläufige Reisepass. Der Kinderreisepass ist zwar offiziell nicht anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert. Alle Pässe müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Die Tarjeta Única Migratoria ist bei der Ausreise zurückzugeben. Bei Verlust oder Diebstahl muss vor der Ausreise eine Ersatzkarte beschafft werden (bei der Policía de Investigaciones PDI in Santiago, am Flughafen Santiago oder bei jeder PDI-Dienststelle in anderen Regionen).
Reisevollmacht für Minderjährige
Für Minderjährige, die allein, mit nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, geben die ADAC Clubjuristen allgemeine Hinweise und stellen Reisevollmachten zum Download zur Verfügung:
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Lebens- und Genussmittel
Abgabenfrei können Reisende ab 18 Jahre einführen: <br />400 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 500 g Tabak, <br />2 1/2 Liter alkoholische Getränke und <br />eine angemessene Menge Parfüm.
Für frische Lebensmittel und Pflanzen besteht ein striktes Einfuhrverbot. Grundsätzlich sollten alle Lebensmittel auf dem Einreiseformular angegeben werden.
Gebrauchsgüter
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.