Einreise nach Brasilien und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt hat keine Reisewarnung ausgesprochen.<br /><br />Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 7.4.2022
EINREISE<br /><br />Deutsche (bzw. alle Nicht-Brasilianer) ohne ständigen Wohnsitz in Brasilien benötigen für die Einreise einen Impfnachweis.<br /><br />Personen ab 12 Jahre: <br />Zertifikat über eine vollständige Impfung. Alle in Deutschland verimpften Vakzine werden anerkannt. Die letzte Impfdosis muss mindestens 14 Tage vor der Einreise verabreicht worden sein. Impfnachweis in Papierform oder digital in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache erforderlich. Er muss den Namen des Reisenden, den verwendeten Impfstoff, die Chargennummer und die Daten der Impfungen enthalten. <br /><br />Personen unter 12 Jahre:<br />Unter 12-Jährige in Begleitung eines geimpften Erwachsenen können ohne Impfnachweis reisen. Unbegleitete Personen zwischen 2 und 11 Jahren benötigen einen negativen Antigen- oder PCR-Test, der höchstens 24 Stunden vor Abflug durchgeführt wurde.
<br />TRANSIT<br /><br />Der Flughafentransit ohne Verlassen des Transitbereichs ist gestattet. Es gelten dieselben Bestimmungen wie für die Einreise.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen touristischen Aufenthalt bis zu 90 Tagen innerhalb eines 6-Monats-Zeitraumes ist kein Visum erforderlich. Benötigt wird der Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Die Dokumente müssen bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Reisenden bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden. Geschenke sind bis zu einem Wert von 500 US $ abgabenfrei. Jugendliche unter 14 Jahren dürfen keine Geschenke einführen.
Lebens- und Genussmittel
Höchstens 2 Liter alkoholische Getränke dürfen abgabenfrei eingeführt werden.
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.