Mit dem Auto unterwegs in Bahrain
Führerschein und Kraftfahrzeug
Fahrzeugpapiere
Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I muss der Internationale Fahrzeugschein mitgeführt werden. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann am Grenzübergang abgeschlossen werden oder häufig vorab auch schon in Deutschland.
Für die Mitnahme des eigenen Fahrzeuges ist Rückfrage beim Bahrain Chamber of Commerce and Industry erforderlich.
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Nicht erforderlich ist die Mitnahme eines Carnet de Passages für die vorübergehende zollfreie Einfuhr von Fahrzeugen.
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.