Mit dem Auto unterwegs in Argentinien
Führerschein und Kraftfahrzeug
Fahrzeugpapiere
Zusätzlich zur deutschen Zulassungsbescheinigung Teil I muss der Internationale Fahrzeugschein mitgeführt werden. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist obligatorisch. Die deutsche Kfz-Versicherung bietet in der Regel keinen Versicherungsschutz. Eine Kurzzeit-Haftpflichtversicherung kann am Grenzübergang (bei Ankunft im Hafen) abgeschlossen werden.
Zolldokumente (Carnet de Passages)
Obwohl das Carnet de Passages für die temporäre Einfuhr eines Fahrzeuges nicht zwingend vorgeschrieben ist, empfehlen wir die Mitnahme des Grenzdokuments, weil es die Zollabwicklung erfahrungsgesmäß erleichtert. Weitere Informationen unter:
Ohne Carnet de Passages kann mit der an der Grenze erhältlichen Einfuhrerlaubnis "Declaracion Jurada de Admision Temporal de Véhiculos de Turistas" oder "Libreta de pasos por aduana" das eigene Fahrzeug vorübergehend eingeführt werden.
Weitere Informationen sowie Formulare erhalten Sie auf der Website der Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen (AFIP)
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.