Einreise nach Argentinien und Zollbestimmungen
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt aufgrund der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Argentinien.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 8.3.2021
Touristen dürfen nur mit Sondergenehmigung oder Sondervisum einreisen. Sie werden vom zuständigen argentinischen Konsulat für dringende Notfälle ausgestellt.
EINREISEBESTIMMUNGEN:
Über aktuelle Einreisebestimmungen informiert das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden.
Geschenke bleiben bis zu einem Wert von 300 USD abgabefrei.
Lebens- und Genussmittel
Abgabenfrei können Reisende (Einreise über Flughäfen) außerdem einführen:
400 Zigaretten oder 50 Zigarren, 1 Liter alkoholische Getränke und 100 ml Parfüm.
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.