Einreise, Zoll und Aufenthalt in Andorra
Aktuelle Nachrichten zur Corona-Pandemie
RISIKOGEBIETE
Ob dieses Land oder Teile dieses Landes aktuell als Risikogebiet eingestuft werden, entscheiden nach gemeinsamer Analyse und Entscheidung mit dem Robert-Koch-Institut das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Die entsprechende Liste wird vom Robert-Koch-Institut veröffentlicht und ständig aktualisiert.
Hinweise zu den länderspezifischen Regelungen
Die aufgeführten Regelungen ändern sich mitunter sehr kurzfristig und schnell. Die meisten zu Grunde liegenden Verordnungen, Allgemeinverfügungen oder Gesetze werden zum Teil wöchentlich aktualisiert und angepasst. Sie erlauben deshalb in der Regel keine Aussagen darüber, was in näherer Zukunft gelten oder möglich sein wird. Zwar ist davon auszugehen, dass die Regelungen weiter gelockert werden; ebenso ist bei einer Verschlechterung der Infektionslage auch erneut mit einer Verschärfung von Beschränkungen zu rechnen.
Die nachstehenden Informationen werden von europäischen Automobilclubs über die FIA / Region 1 zur Verfügung gestellt.
Zuletzt aktualisiert am 20.01.2021.
Allgemein geltende Regelungen
Lockdown | Nein, aber abhängig von den registrierten Neuinfektionen in den kommenden Tagen können die Maßnahmen verschärft werden. |
Ausgangsbeschränkungen | Nein, aber die Arbeit von zu Hause ist Pflicht. |
Abstandsvorschriften | 1.5m - 2m |
Maskenpflicht | Maskenplicht für alle Personen in Innen- sowie Außenbereichen. |
Versammlungsverbot | Ja, es dürfen sich max. 4 Personen treffen. |
Selbstquarantäne erwünscht | Nein |
Bußgelder | Ja |
Freizeitaktivitäten | Unter Einhaltung der Sicherheitsmaßnahmen erlaubt. |
Reisebeschränkungen
Detaillierte Informationen zu Grenzöffnungen, Einreise und Durchreise finden Sie unter dem Reiter ›Einreisebestimmungen‹. Diese sollten unbedingt zusätzlich beachtet werden!
Grenzen explizit für Touristen geöffnet | Ja. |
Öffentliche Verkehrsmittel | Regulärer Betrieb. |
Regeln für die Kfz-Benutzung | Nein |
Unterwegs im Auto mit Personen, die nicht dem eigenen Haushalt angehören | Erlaubt |
Gewerbe / Einrichtungen
Geschäfte des täglichen Bedarfs | Geöffnet. |
Weitere Geschäfte | Geöffnet. |
Tankstellen | Geöffnet. |
Restaurants |
Geöffnet, Hygiene- und Abstandsregelungen müssen eingehalten werden. Öffnungszeiten sind begrenzt. Restaurants sind von 12 Uhr bis 16 Uhr und von 19 Uhr bis 24 Uhr geöffnet. Bars sind von 19 bis 24 Uhr geöffnet. Es dürfen max. 4 Personen an einem Tisch sitzen. |
Hotels | Geöffnet. |
Themen-Parks | Geöffnet. |
Museen / Konzerthallen / Theater | Geöffnet. |
Strände | |
Skigebiete | Die Skigebiete sind geschlossen. |
Veranstaltungen
Genehmigungspflichtige Veranstaltungen | Ja, mit Einrschränkungen erlaubt. |
Campingplätze
Tagesbesuch | Geöffnet. |
Übernachtungen | Geöffnet. |
Sanitäre Einrichtungen | Geöffnet. |
Pannenhilfe
Angebotener Service | |
Kontakt Pannenhilfe / Notruf | 112 |
Wichtige Links
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt aufgrund hoher Infektionszahlen vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Andorra.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 30.12.2020
DEUTSCHE und IN DEUTSCHLAND WOHNHAFTE Personen dürfen ohne weitere Beschränkungen einreisen.
(Dies gilt ebenso für Angehörige und Wohnhafte von EU-Mitgliedsstaaten, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino, der Schweiz und dem Vatikan.)
Personen ab 6 Jahren, die mehr als 3 Nächte in Andorra übernachten, benötigen einen negativen PCR- oder TMA-Test, der folgende Bedingungen erfüllen muss:
- Bei Einreise maximal 72 alt.
- In elektronischer Form oder in Papierform
- In englischer, französischer, spanischer oder katalanischer Sprache verfasst.
- Er muss enthalten: Name des Reisenden, Nummer des mitgeführten Ausweisdokuments, Datum der Durchführung des Tests, Bezeichnung und Kontaktdaten des Analyselabors, die angewandte Testtechnik und das negative Testergebnis.
TRANSIT:
Für die Durchreise von und nach Spanien und Frankreich gibt es keine Einschränkungen.
Reisedokumente für deutsche Staatsbürger
Für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten genügt der Personalausweis, vorläufige Personalausweis, Reisepass, vorläufige Reisepass oder Kinderreisepass. Das Dokument muss mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Besondere Bestimmungen für Kinder und Jugendliche
Deutsche Minderjährige unter 18 Jahren, die alleine, in Begleitung von nicht erziehungsberechtigten Erwachsenen oder mit nur einem Elternteil reisen, benötigen eine amtlich beglaubigte Vollmacht mit der Unterschrift beider Erziehungsberechtigter. Sie muss ins Katalanische übersetzt sein, die Übersetzung eines amtlichen Übersetzungsbüros wird empfohlen. Die Kopien der Pässe beider Elternteile bzw. des nicht mitreisenden Elternteils sind ebenso mitzuführen. Bei geschiedenen Eltern ist die Mitnahme der Geburtsurkunde des Minderjährigen und die Scheidungsurkunde der Eltern erforderlich.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Für Andorra liegen keine besonderen Zollbestimmungen vor; die Waren werden dort steuerfrei angeboten.
Bei der Ausreise zu beachten
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.
- Abgabenfrei sind für Reisende:
- Tabakwaren (ab 17 Jahren): 300 Zigaretten oder 150 Zigarillos (unter 3 g) oder 75 Zigarren oder 400 g Tabak
- Alkohol (ab 17 Jahren): 1,5 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 3 l alkoholische Getränke unter 22 Vol.-% oder 5 l Wein
- 1 kg Kaffee oder 400 g Kaffeeextrakt
- 200 g Tee oder 80 g Teeextraxt
- 75 g Parfüm und 375 g Eau de Cologne
- Lebensmittel bis zu einem Wert von 300 Euro; davon nicht mehr als 2,5 kg Milchpulver, 3 kg Kondensmilch, 6 l frische Milch, 1 kg Butter, 4 kg Käse, 5 kg Zucker und Süßigkeiten 5 kg frisches Fleisch