Mit dem Auto unterwegs in Albanien
Führerschein und Kraftfahrzeug
Führerschein
Dringend empfohlen wird die Mitnahme des internationalen Führerscheins (nur in Verbindung mit dem deutschen Führerschein gültig).
Fahrzeugpapiere
Mitzuführen ist die deutsche Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein). Empfohlen wird die zusätzliche Mitnahme des internationalen Fahrzeugscheins. Er wird vom Straßenverkehrsamt (Zulassungsstelle) ausgestellt.
Die IVK – Internationale Versicherungskarte (ehem. Grüne Karte, i.d.R. erhältlich bei ihrem Kfz-Versicherer) als Nachweis der Haftpflichtversicherung wird anerkannt - mit dem Vermerk des Länderkürzels. Ohne IVA muss an der Grenze eine Kurzhaftpflichtversicherung abgeschlossen werden.
Die Mindestdeckungssummen liegen deutlich unter den deutschen Standards. Erkundigen Sie sich daher rechtzeitig vor Reiseantritt bei Ihrem Autoversicherer nach ausreichendem Versicherungsschutz.
Weitere Bestimmungen
Das ovale „D-Schild" mit den Abmessungen 11,5 x 17,5 cm muss am Fahrzeug angebracht sein.
Wichtige Verkehrsbestimmungen
Mit dem Auto unterwegs
Die Hauptverbindungsstrecken sind in der Regel gut ausgebaut. Abseits davon ist der Straßenzustand teilweise unbefriedigend. Es muss mit unzureichend gesicherten bzw. schlecht oder gar nicht beschilderten Baustellen gerechnet werden. Auch die Beschilderung über Land ist häufig unzureichend. Wegen der Gefahren durch unbeleuchtete Fahrzeuge und Fuhrwerke sowie teils sehr tiefen Schlaglöchern, unbefestigte Randstreifen und Baustellen ist erhöhte Vorsicht geboten.
Promillegrenze
Sie beträgt 0,1.
Halten und Parken
Parkerleichterungen für Schwerbehinderte
Der blaue EU-Schwerbehindertenparkausweis wird derzeit in den Ländern der Conférence Européenne des Ministres des Transports (CEMT) und assoziierten Staaten anerkannt. Alle Länder der EU sind zugleich CEMT-Länder. Der orange Schwerbehindertenparkausweis gilt nicht im Ausland. Die Parkerleichterungen für Menschen mit Behinderung sind in den einzelnen Ländern unterschiedlich geregelt. Vor einem Auslandsaufenthalt muss daher immer überprüft werden, welche Bestimmungen in dem jeweiligen Zielland gelten.
Eine weltweite Übersicht kann im Internet unter folgender Adresse abgerufen werden:
Kindersitze
Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr dürfen auf Vorder- und Rücksitzen nur in geeigneten Rückhalteeinrichtungen befördert werden. Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr dürfen in geeigneten Rückhalteeinrichtungen nur auf dem Rücksitz reisen.
Richtiges Verhalten bei Unfall und Panne
Unfälle müssen unabhängig vom Ausmaß des Schadens der Polizei gemeldet werden. Fahrzeuge mit auffälligem Karosserieschaden dürfen nur mit polizeilicher Schadenbestätigung das Land wieder verlassen.