Einreise und Zoll für Äquatorial-Guinea
Einreisebestimmungen
Aktueller Hinweis Coronavirus
Das Auswärtige Amt warnt wegen der Ausbreitung von COVID-19 und damit einhergehenden Einschränkungen im internationalen Luft- und Reiseverkehr sowie Beeinträchtigungen des öffentlichen Lebens vor nicht notwendigen, touristischen Reisen nach Äquatorialguinea.
Über die epidemiologische Lage und Beschränkungen im Land informieren seine Reise- und Sicherheitshinweise.
Besondere Einreisebestimmungen aufgrund der Coronapandemie
Letzte Aktualisierung am 4.11.2020
Die Einreise zu touristischen Zwecken ist nicht gestattet.
EINREISEBESTIMMUNGEN:
Über aktuelle Einreisebestimmungen informiert das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen.
Zollbestimmungen
Bei der Einreise zu beachten
Gebrauchsgüter
Der Reisebedarf für den persönlichen Gebrauch ist zollfrei, muss aber wieder ausgeführt werden.
Für wertvolle Gegenstände (z.B. Fotoapparat, Film- oder Videokamera, Laptop) empfiehlt sich die Deklaration bei der Einreise.
Lebens- und Genussmittel
- Zollfrei für Reisende über 17 Jahren verbleiben
- 200 Zigaretten, 50 Zigarren oder 250 g Tabak
- 1 l alkoholhaltige Getränke und 1 l Wein
Bei der Ausreise zu beachten
Zollfrei sind pro Person Waren bis zum Wert von 300 Euro (Landweg) bzw. 430 Euro (Luft- und Seeweg). Reisende unter 15 Jahren dürfen Waren bis zum Wert von 175 Euro zollfrei mitführen.
- Abgabefrei sind für Reisende ab 17 Jahren außerdem bis zu
- 200 Zigaretten, 100 Zigarillos (höchstens 3g/Stück), 50 Zigarren, 250 g Tabak (oder entsprechende Teilmengen)
- 1 l Spirituosen über 22 Vol.-% Alkoholgehalt oder 2 l Spirituosen und andere alkoholische Getränke bis 22 Vol.-% (oder entsprechende Teilmengen) und 4 l nicht schäumender Wein sowie 16 l Bier
Zollpflichtige Waren wie auch die Überschreitung einer Freimenge müssen unaufgefordert am Zoll angeben werden.