Gepäck verloren, verspätet oder beschädigt – Entschädigung für Reisende

Koffer auf einem Kofferband am Flughafen
Wenn der Koffer verspätet am Urlaubsort ankommt, muss die Airline die Kosten für Ersatzkleidung übernehmen© Shutterstock/WeStudio

Wenn Gepäck beim Flug verloren geht, beschädigt wird oder verspätet ankommt, ist das sehr ärgerlich. ADAC Juristen geben Tipps, was Passagiere beachten sollten, und erklären, welche Rechte Reisende haben.

  • Airline muss Kosten für Notkäufe erstatten

  • Bis zu 1500 Euro für Ersatzkäufe möglich

  • Pauschalreise: Zusätzlicher Anspruch auf Preisminderung

Mit dem ADAC Flugentschädigungsrechner können Sie kostenfrei mit wenigen Klicks Ihre Ansprüche für den Fall der Flugverspätung und Flugannullierung berechnen:

Bis zu 1500 Euro Schadenersatz

Geht aufgegebenes Reisegepäck bei einem Flug verloren, kommt der Koffer verspätet an oder wird er beschädigt, können Sie Schadenersatz verlangen.

Wer nach dem Hinflug ohne Koffer dasteht, darf Ersatzkleidung und Toilettenartikel kaufen. Die Kosten muss die Airline erstatten. Sie müssen die Käufe aber auf das wirklich Notwendige, wie zum Beispiel Unterwäsche, Badehose, Shirts, Pyjama und Hygieneartikel, beschränken.

Außerdem gut zu wissen: Es gibt in der Regel keine Erstattung für Ersatzwäsche, wenn der Koffer auf dem Heimflug verloren geht oder erst mit Verspätung zu Hause ankommt.

Tipps: So kommen Sie zur Entschädigung

  • Heben Sie alle Belege für Ihre Notkäufe auf.

  • Der Höchstbetrag für Ihre Ersatzkäufe oder den kompletten Verlust Ihres Koffers beträgt ca. 1500 Euro pro Reisendem (Stand 27.7.2022).

  • Die Airline muss neben den Ersatzkäufen auch andere Dinge bezahlen, die verloren gegangen sind oder beschädigt wurden.

  • Für nachweislich neue Gegenstände muss Ihnen die Airline den Neupreis erstatten.

  • Für gebrauchte Dinge erhalten Sie den Zeitwert.

  • Wertsachen wie Schmuck, Geld oder Laptops sind von der Haftung ausgenommen. Packen Sie diese Dinge daher ins Handgepäck.

Formular am Flughafen ausfüllen!

Wenn der Koffer weg ist oder auf dem Flug beschädigt wurde, sollte man schon am Flughafen tätig werden. Füllen Sie am Schalter der Airline unbedingt einen sogenannten Property Irregularity Report (PIR) aus. Damit können Sie nachweisen, dass das Problem im Zusammenhang mit dem Flug entstanden ist. Das gilt auch für Pauschalreisende. Bewahren Sie außerdem den Gepäckaufkleber vom Check-in als Nachweis auf.

Achtung: Das PIR-Formular ersetzt nicht die Meldung bei der Airline und dem Reiseveranstalter.

Wichtige Fristen!

  • Beschädigtes Gepäck muss man innerhalb von 7 Tagen schriftlich bei der Airline melden. Diese Frist gilt auch, wenn ein Teil Ihrer Gepäckstücke auf dem Flug verloren geht.

  • Gepäckverspätung muss man spätestens 21 Tage nach Eintreffen des Gepäcks schriftlich bei der Airline melden.

  • Pauschalreisende müssen den Verlust oder die Beschädigung zusätzlich dem Reiseveranstalter melden.

Für die Meldung eines verspäteten Koffers können Sie folgendes ADAC Musterschreiben verwenden:

Musterschreiben für die Anmeldung von Ansprüchen wegen Gepäckverspätung
PDF, 1,58 MB
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Pauschalreise: Preisminderung

Kommt das Gepäck bei einer Pauschalreise nicht oder nicht pünktlich an, ist das ein Reisemangel. Neben der Entschädigung nach dem Montrealer Übereinkommen können Sie bei Ihrem Reiseveranstalter eine Minderung des Reisepreises geltend machen.

Empfehlung der ADAC Juristinnen: Melden Sie den Verlust oder die Verspätung des Koffers unverzüglich vor Ort bei Reiseleitung, Reisebüro oder Reiseveranstalter, um keine Fristen zu versäumen. Dazu können Sie das ADAC Musterformular verwenden:

Musterschreiben für Mängelanzeige bei Pauschalreise
PDF, 601 KB
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Die Reisepreisminderung machen Sie bei Ihrem Reiseveranstalter geltend. Die Airline ist nicht der richtige Ansprechpartner. Die Höhe der Reisepreisminderung berechnet sich nach dem Einzelfall. Gerichte sprechen dem Reisenden bei Gepäckverlust oder -verspätung 15 bis 50 Prozent des Reisepreises pro betroffenem Urlaubstag zu.

Das ADAC Musterschreiben hilft Ihnen, eine Reisepreisminderung einzufordern:

ADAC Musterschreiben Reisepreisminderung
PDF, 15,3 KB
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