Veranstaltung wegen Corona abgesagt: Geld zurück?

Viele Zuschauer bei einem Musikkonzert
Viele Konzerte und andere Veranstaltungen wurden wegen Corona abgesagt© Shutterstock/Melinda Nagy

Wegen Corona wurden viele Veranstaltungen abgesagt oder verschoben: Wie Kundinnen und Kunden das Geld für ihr Ticket erstattet bekommen.

  • Anspruch auf Rückzahlung bei Absage

  • Geld zurück für abgelaufene Veranstaltungs-Gutscheine

  • ADAC Musterschreiben für die Rückforderung

Konzerte, Theater, Festivals, Sport-Events – wegen Corona wurden zahlreiche Veranstaltungen abgesagt oder verschoben. Was gilt, wenn man Tickets gekauft hat? Tipps dazu geben die ADAC Clubjuristinnen und -juristen.

Karten nach dem 8.3.2020 gekauft: Rückerstattung

Wer ein Veranstaltungs- oder Konzertticket nach dem 8.3.2020 erworben hat, kann grundsätzlich die Rückzahlung des Ticketpreises verlangen, wenn die Veranstaltung entfällt. Einen Gutschein muss man dann nicht akzeptieren.

Generell besteht bei (coronabedingter) Absage von Veranstaltungen nach derzeitiger Rechtslage ein Anspruch auf Rückerstattung des Ticketpreises, jedoch nicht der Kosten eines dafür separat gebuchten Hotels oder der Anreise. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Veranstalter abgesagt hat oder ein behördliches Verbot ausgesprochen wurde.

Musterfeststellungsklage gegen Eventim

Wer über den Ticketservice Eventim zum Beispiel Karten für ein Konzert gekauft hat, das später wegen Corona abgesagt wurde, kann sich ab sofort der Musterfeststellungsklage gegen Eventim anschließen. Geklagt hat ein Verbraucherverband, weil Eventim bei abgesagten Veranstaltungen nicht den vollen Ticketpreis zurückerstattet.

Alle Informationen zur Musterfeststellungsklage gegen Eventim*

Anmeldung zur Musterfeststellungklage: Online-Formular des Bundesamts für Justiz*

Tickets vor dem 8.3.2020 gekauft: Gutschein

Für Tickets, die vor dem 8.3.2020 gekauft wurden, gilt die Gutscheinlösung: Bei einer Absage wegen der Corona-Pandemie durften die Veranstalter den Ticketinhaberinnen und -inhabern Gutscheine in Höhe des ursprünglichen Eintrittspreises inklusive Vorverkaufsgebühren ausstellen. Diese können dann entweder für den Nachholtermin der Veranstaltung oder für ein gleichwertiges Angebot eingelöst werden. Wenn Sie einen Gutschein nicht eingelöst haben, können Sie seit 1.1.2022 die Auszahlung vom Veranstalter verlangen.

Absage: Geld zurück mit ADAC Musterschreiben

Bei der Forderung der Auszahlung von Gutscheinen für Tickets, die vor dem 8.3.2020 gekauft wurden, hilft das ADAC Musterschreiben. Dieses finden Sie samt näherer Infos hier:

Musterschreiben zur Rückerstattung eines Gutscheins für Veranstaltungen
PDF, 179 KB
PDF ansehen

Hier gibt es Infos rund um Reiserücktritt und Stornierung wegen Corona

* Durch Anklicken des Links werden Sie auf eine externe Internetseite weitergeleitet, für deren Inhalte der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich ist.