Flug, Hotel, Urlaub: Zehn aktuelle Urteile, die Reisende kennen sollten

Falsches Zimmer, Lärm im Hotel, Ärger mit der Airline: Was, wenn der Urlaub zum Albtraum wird. Zehn aktuelle Urteile, wann Sie Geld zurückbekommen und wann nicht.
Airline darf verspätete Passagiere zurückweisen
Warum Kinderlärm kein Reisemangel ist
Pauschalreise: Geld zurück, wenn das Gepäck nicht ankommt
Wenn die Erwartungen an eine Reise nicht erfüllt werden, möchten viele Urlauber vom Veranstalter Geld zurück. Deshalb beschäftigen sich Gerichte tagtäglich damit, wann Urlauber den Reisepreis mindern können und welche Ansprüche gegen die Airline bestehen.
Wer zu spät kommt, den bestraft die Airline
Reisende, die zu spät ans Gate kommen und den Flieger verpassen, haben keinen Anspruch auf Erstattung der Kosten des Ersatzfluges. Das gilt auch, wenn das Flugzeug noch auf dem Rollfeld steht und verspätet losfliegt. Ein Paar, das nach Ägypten fliegen wollte, ist um 17.14 Uhr zum Boarding am Gate erschienen, weniger als 12 Minuten vor dem planmäßigen Abflug. Die Airline verweigert die Mitnahme – auch wenn das Flugzeug wegen des Ausladens der Gepäckstücke erst um 17.39 Uhr statt um 17.25 Uhr startete (AG München, Urteil vom 20.8.2021, Az.: 275 C 17530/19).
Kinderlärm ist kein Reisemangel

Wie viel Lärm von Kindern müssen Reisende hinnehmen? Ein Ehepaar auf Kreuzfahrt hatte geklagt, weil ein Kind in der Kabine darüber angeblich von früh bis spät mit wildem Geschrei herumgelaufen und -getrampelt sei. Das konnten sie aber nicht beweisen und das Gericht hielt die Dauer der angeblichen Belästigung ohnehin für unglaubwürdig. Das nachweisliche Herumkrakeelen des Kindes während der Mahlzeiten muss laut Gericht hingenommen werden, der Reisepreis wurde nicht gemindert (AG Rostock, Urteil vom 10.6.2020, Az.: 47 C 278/19).
Rippenbruch in der Badewanne: Schmerzensgeld?
Mehrere Rippenbrüche zog sich ein Urlauber zu, als er aus der Badewanne steigen wollte und dabei auf den Wannenrand stürzte. Weil ein an der Seite befestigter Haltegriff, an dem er sich festhalten wollte, aus der Wand riss, verklagte er den Reiseveranstalter. Das Landgericht Frankfurt wies die Klage allerdings ab. Der Griff sei nur dazu da, das Aufstehen zu erleichtern, nicht, um bei einem Sturz Halt zu geben. Beim Duschen auszurutschen sei außerdem Teil des allgemeinen Lebensrisikos (LG Frankfurt, Urteil vom 4.9.2019, Az.: 2-24 O 175/18).
Flug vorverlegt: Ab wann es Geld zurück gibt
Auch die Vorverlegung eines Fluges kann als Annullierung gewertet werden – und zwar dann, wenn es sich um mehr als eine Stunde handelt. Dann muss die Airline eine Ausgleichsleistung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung zahlen. Auch durch die Vorverlegung eines Fluges könnte Reisenden schwerwiegende Unannehmlichkeiten entstehen, argumentierten die Richter. Damit hat der Europäische Gerichtshof die Fluggastrechte weiter gestärkt (EuGH, Urteil vom 21.12.2021, Rechtssachen C-146/20; C-188/20; C-196/20; C-270/20; C-263/20).
Kein Blick aufs Meer: Reisepreisminderung
Wer ein Zimmer mit Meerblick gebucht hat und stattdessen auf den hoteleigenen Tennisplatz guckt, kann den Reisepreis mindern – und zwar um zehn Prozent. Das Amtsgericht Hannover sprach einem Ehepaar eine Entschädigung zu, auch wenn sie nach der Ankunft nur die erste Nacht in einem Zimmer mit Blick auf den Tennisplatz verbringen mussten (AG Hannover, Urteil vom 9.8.2019, Az.: 539 C 2462/19).
Koffer kommt nicht an: 40 Prozent Preisminderung

Wenn ein Koffer verloren geht und auch während der gesamten Reise nicht am Urlaubsort auftaucht, können Pauschalurlauber einen Teil des Reisepreises zurückverlangen. Das gilt vor allem, wenn wichtige Utensilien für den Urlaub im Koffer waren. Eine deutsche Urlauberin musste auf Kuba auf ihr Gepäck verzichten, es tauchte erst zwei Monate später wieder auf. Das Amtsgericht Bad Homburg sah darin eine erhebliche Beeinträchtigung der Reise und sprach ihr eine Preisminderung von 40 Prozent zu (AG Bad Homburg, Urteil vom 24.9.2019, Az.: 2 C 130/19).
Bauarbeiten am Hotel: Reisekosten erstattet
Bauarbeiten im Hotel: So stellt man sich den Urlaub nicht vor. Aber muss man sich das bieten lassen? Einen Monat vor Reisebeginn erfuhr ein Paar, das einen Pauschalurlaub auf Teneriffa gebucht hatte, dass im Hotel Renovierungsarbeiten anstanden. Auch auf mehrfache Anfrage gab es keine konkreten Infos. Als die beiden daraufhin die Buchung eines anderen Hotels verlangten, reagierte der Reiseveranstalter mit einer Stornierung. Daraufhin buchte das Paar eine Ersatzreise, die allerdings erst zwei Tage später als die ursprünglich gebuchte Reise startete. Die Mehrkosten und den Schadensersatz wegen vertaner Urlaubszeit in Höhe von 50 Prozent des Tagesreisepreises muss der Reiseveranstalter erstatten (AG Hannover, Urteil vom 28.3.2018, Az.: 410 C 12605/17).
Airline muss betrunkene Passagiere nicht mitnehmen
Kein guter Start in den Urlaub: Eine Passagierin hatte bereits beim Betreten des Flugzeugs nach Bogota alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, bei einem Wortwechsel mit dem Chefsteward tippte sie diesem auch noch unsanft an die Schulter. Als die angetrunkene Frau dem hinzugerufenen Piloten an die Uniform griff, mussten sie und ihr Mann das Flugzeug verlassen. Die Klage des Paares auf Schadensersatz wies das Amtsgericht Frankfurt ab (AG Frankfurt, Urteil vom 27.5.2020, Az.: 32 C 784/19 (89).
Flug wegen Wetterprognose gecancelt: Entschädigung
Annulliert eine Airline den Flug wegen eines möglichen Unwetters, haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung. Der für den nächsten Tag geplante Flug wurde abgesagt, weil Wetterverhältnisse zu einer Beeinträchtigung des Fluges hätten führen können. Die Betroffenen verlangten eine Entschädigung, die Airline berief sich auf das Vorliegen von außergewöhnlichen Umständen. Das Landgericht Berlin gab den Fluggästen Recht. Die Airline hatte sich auf eine nicht ausreichend sichere Wetterprognose gestützt (Landgericht Berlin, Urteil vom 28.5.2019, Az.: 67 S 49/19).
Wellnesshotel darf Gäste unter 16 Jahren ablehnen
Es ist keine Diskriminierung, wenn ein Hotel, das sein Angebot als Wellness- und Tagungshotel ausschließlich auf Erwachsene ausgerichtet hat, Gäste unter 16 Jahren ablehnt. Eine Familie mit fünf Kindern war mit einer Buchungsanfrage an ein entsprechendes Hotel gescheitert. Nach Ansicht der Richter darf ein Hotel seinen Schwerpunkt auf erwachsene Gäste ausrichten (BGH, Urteil vom 27.5.2020, Az.: VIII ZR 401/18).