Schneemangel: Welche Rechte haben Winterurlauber?

Schneemangel in einem Skigebiet
Zu wenig Schnee: Herbe Enttäuschung für Skiurlauber© imago images/Jan Eifert

Von wegen "Ski und Rodel gut". Ein Skiurlaub im Grünen ist das Worst-Case-Szenario für Winterurlauber. Welche Rechte Sie haben, wenn wegen Schneemangels weniger Pisten geöffnet sind oder das Skigebiet geschlossen wird.

  • Kostenlose Stornierung wegen Schneemangels in der Regel nicht möglich

  • Geld zurück nur bei Zusagen und Versprechungen des Veranstalters

  • Individualreisende auf Kulanz des Hoteliers angewiesen

Endlich ab in den Skiurlaub – wie ärgerlich, wenn das Vergnügen schon vor Antritt der Reise wegen zu wenig Schnee ausgebremst wird. ADAC Juristinnen und Juristen erläutern Ihre Rechte.

Zu wenig Schnee: Geld zurück?

Auch ein Winterurlaub kann eine Pauschalreise sein, wenn zum Beispiel Anreise, Unterkunft und Skipass als Paket gebucht werden. Reisende können bei einem Reisemangel den Reisepreis mindern.

Das Wetter und die Schneeverhältnisse gehören in der Regel zum allgemeinen Lebensrisiko der Reisenden. Etwas anderes gilt, wenn der Veranstalter im Katalog oder auf der Website Versprechungen zu den Wintersportmöglichkeiten gemacht hat. Zum Beispiel:

  • Ausdrückliche Zusagen wie "Schneegarantie" oder "Schneesicherheit"

  • Bilder von verschneiten Landschaften, vollen Pisten und das Versprechen von "Schneeabenteuern"

Solche vollmundigen Beschreibungen können eine vertragliche Zusicherung sein. Trifft die Beschreibung nicht zu, ist eine Minderung des Reisepreises denkbar. Und zwar für die Reisetage, an denen man wegen Schneemangels nicht Ski fahren oder Wintersport treiben konnte.

Skiurlaub kostenlos stornieren?

Kann man den Skiurlaub kostenlos stornieren, wenn schon vor der Anreise klar ist, dass zu wenig Schnee für Wintersport liegt? In der Regel lautet die Antwort: Nein. Ein Rücktritt ist oft nur gegen Stornogebühren möglich.

Ein kostenloser Rücktritt vom Reisevertrag ist nur möglich, wenn die vereinbarten Reiseleistungen einen erheblichen Mangel haben, der nicht beseitigt werden kann. Nur wenn der Reiseveranstalter zum Beispiel die Schneesicherheit im Skigebiet im Vertrag garantiert hat, kann die Reise kostenfrei storniert werden.

Ob in Ihrem Fall eine solche Zusage vorliegt, müssen Sie anhand des Reisevertrags, der Anpreisungen im Katalog oder der Beschreibung der Reise auf der Website des Veranstalters prüfen.

Winterurlaub individuell gebucht

Wer seine Unterkunft selbst bucht und individuell mit Auto oder Zug anreist, ist bei Schneemangel auf die Kulanz von Hotelier oder der vermietenden Person angewiesen. Denn das gebuchte Zimmer oder die Ferienwohnung kann man auch bei Schneemangel bewohnen. Das Hotel bzw. der Vermieter erfüllt somit den Vertrag, eine kostenlose Stornierung ist damit in der Regel nicht möglich. Wer keine Lust auf einen Winterurlaub im Grünen hat und nicht anreisen möchte, muss mit Stornogebühren rechnen.

Tipp: Sprechen Sie Ihren Vertragspartner an und versuchen Sie, eine individuelle Lösung für Ihre Buchung zu finden.

Alternativen zum Urlaub im Schnee

Wenn Sie eine Alternative zum Winterurlaub suchen, finden Sie hier Inspiration für die besten Reiseziele rund um die Welt.