Familie fährt mit Mountainbikes über Wiese - Unfallversicherung ADAC

ADAC Unfallversicherung

Ein Sturz kann viel verändern. Unsere Hilfe zum Glück auch!

Denn ohne private Unfallversicherung sind fast 80% aller Unfälle nicht geschützt! Dazu zählen auch Unfälle im eigenen Zuhause oder bei Aktivitäten in der Freizeit, z.B. beim Radfahren oder durch einen Ausrutscher beim Wandern.
Ab 5,20 im Monat
Stiftung Warentest sagt Gut zum Unfallschutz

Die ADAC Unfallversicherung im Überblick

  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Das ADAC Betreuungsteam, der Rückhalt.
    Persönliche, professionelle Beratung und Betreuung in ADAC Qualität nach einem Unfall und während der gesamten Genesungszeit.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Die Invaliditätsleistung, das Herzstück.
    Besonders hohe Kapital­auszahlung bei dauerhafter körperlicher Beeinträchtigung nach einem Unfall. Volle Invaliditäts­leistung bereits ab 80 % Invalidität.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Die finanzielle Unterstützung, das Fundament. 
    Vielfältige finanzielle Leistungen direkt nach dem Unfall und während Ihrer Genesung, z.B. Krankenhaustagegeld oder Fahrzeugumbau.

Warum ist eine private Unfallversicherung so wichtig?

Zoom-In
80% der Unfälle gesetzlich nicht versichert - Unfallversicherung ADAC
Verteilung der Unfälle nach Bereichen. Quelle: Unfallstatistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin 2015

Die gesetzliche Unfallversicherung schützt Sie nur für bestimmte Unfälle. Wann sie greift, ist klar geregelt.

Abgedeckt sind lediglich Unfälle während der Arbeit oder Schule oder auf dem direkten Wege dorthin und wieder nach Hause. 

Die meisten Unfälle passieren aber genau da, wo die gesetzliche Unfallversicherung keine Leistungen erbringt, nämlich im Haushalt, in der Freizeit und im Verkehr.

Ohne private Unfallversicherung sind daher fast 80% der Unfälle nicht versichert!

Gesetzlich vs. privat: Wann leistet die Unfallversicherung

Bei diesen Unfällen leistet die:
gesetzliche Unfall­versicherung private Unfall­versicherung
Aktentasche Arbeitsunfall - Unfallversicherung ADAC
Arbeitplatz positive positive
Arbeitsunfälle sind Unfälle, bei denen Verletzungen oder Gesundheitsschäden durch ein plötzlich und von außen auf den Körper wirkendes Ereignis während der versicherten Tätigkeit auftreten.
Als Arbeitsunfälle gelten Unfälle direkt am Arbeitsplatz sowie Wegeunfälle (direkter Hin- bzw. Heimweg zur Arbeit).

Beispiel:
  • Schleudertrauma aufgrund eines Autounfall auf dem Arbeitsweg.
  • Fingerquetschung am verstellbaren Schreibtisch im Büro.
  • Armbruch aufgrund von Sturz auf der Treppe im Büro.

Rucksack Schulunfall - Unfallversicherung ADAC
Kindergarten, Schule, Uni positive positive
In diese Kategorie fallen Unfälle, bei denen während des Aufenthalts in Kindergarten, Schule oder Uni Verletzungen oder Gesundheitsschäden durch ein plötzlich und von außen auf den Körper wirkendes Ereignis auftreten. Inbegriffen sind hier ebenfalls der direkte Hin- und Heimweg.

Beispiele:
  • Gehirnerschütterung nach Sturz vom Klettergerüst im Kindergarten
  • Schulterverletzung beim Sportunterricht in der Schule
  • Handgelenkbruch nach Fahrradsturz auf dem Weg zur Uni

Wanderer Freizeitunfall - Unfallversicherung ADAC
Freizeit negativ positive
Freizeitunfälle sind Unfälle, bei denen Verletzungen oder Gesundheitsschäden durch ein plötzlich und von außen auf den Körper wirkendes Ereignis bei Aktivitäten in der Freizeit auftreten.
 
Beispiele:
  • Kreuzbandriss beim Skifahren oder Fußball
  • Schädel-Hirn-Trauma nach schwerem Sturz mit dem Mountain-Bike
  • Knochenbruch nach Ausrutscher auf Glatteis

Auto Verkehrsunfall - Unfallversicherung ADAC
Verkehr negativ positive
Verkehrsunfälle sind Unfälle, bei denen Verletzungen oder Gesundheitsschäden durch ein plötzlich und von außen auf den Körper wirkendes Ereignis bei der Teilnahme im Straßenverkehr auftreten.

Beispiele:
  • Verstauchter Arm nach einem Fahrradsturz auf dem Weg zum Badesee
  • Trümmerbruch im Bein nach selbst verschuldetem Motorradunfall bei einem Wochenendausflug
  • Schleudertrauma nach selbst verschuldetem Auffahrunfall beim Einkaufen

Haus in Hand Haushaltsunfall - Unfallversicherung ADAC
Haushalt negativ positive
Haushaltsunfälle sind Unfälle, bei denen Verletzungen oder Gesundheitsschäden durch ein plötzlich und von außen auf den Körper wirkendes Ereignis bei Tätigkeiten im Haushalt auftreten.

Beispiele:
  • Verbrennungen mit kochendem Wasser beim Teekochen
  • Armbruch nach Leitersturz beim Fensterputzen
  • Fußbruch nach Ausrutschen auf einem Spielzeugauto.

Mit dem ADAC Unfallschutz sind Sie für alle Arten von Unfällen abgesichert!


Die Unfallversicherung des ADAC bietet weltweiten Schutz, rund um die Uhr in der Freizeit, im Haushalt, im Verkehr, in Schule und Beruf.

Stellen Sie sich die ADAC Unfallversicherung nach Ihrem individuellem Bedarf für sich und Ihre Familie zusammen. Den Unfallschutz gibt es in den Tarifen Erwachsener, Kind und Senior.

Sie profitieren dabei von einem attraktiven Preis-Leistungsverhältnis mit einem Beitrag ab 5,20 € im Monat. ADAC Mitglieder erhalten einen Preisvorteil. 
Sie können den ADAC Unfallschutz auch ohne ADAC Mitgliedschaft abschließen. Oder vor Abschluss hier Mitglied werden und vom Preisvorteil für Mitglieder profitieren.

Unfallversicherung berechnen

Was sind die Leistungen der ADAC Unfallversicherung?

Familie steht im Schnee vor Sonnenuntergang - Unfallversicherung ADAC
Der ADAC Unfallschutz sorgt nach einem Unfall für beste Betreuung und finanzielle Absicherung. Das starke Leistungspaket umfasst:
  • Wertvolle Beratungs- und Betreuungsleistungen in ADAC Qualität
  • Eine besonders hohe Invaliditätsleistung
  • Starke finanzielle Leistungen
  • Finanzielle Extra-Leistungen für Kinder und Senioren
  • Wahlweise Zusatzbaustein "Hilfe und Pflege"

1. Beratungs- und Betreuungsleistungen

Mit dem ADAC Betreuungsteam werden Sie nach einem Unfall in Ruhe wieder gesund:

Professioneller Rat

Beim Unfallschutz profitieren Sie von einem eigenen Betreuungsteam. Dieses besteht unter anderem aus Ärzten und Sozialpädagogen mit langjähriger Erfahrung.

Individueller Hilfeplan

Die Experten der ADAC Unfallversicherung erstellen nach der Analyse Ihrer persönlichen Situation einen individuellen Hilfeplan. Auch bei seelischen Belastungen nach dem Unfall ist das Betreuungsteam für Sie da.

Fachlicher Rat

Von der Beurteilung des Schadens über die Wahl passender Maßnahmen bis hin zu fachlicher Begleitung in der Zeit der Reha sind wir für Sie da. Experten im Sozialrecht geben wertvolle Tipps zu juristischen Fragen nach einem Unfall.

Informationsservice

Wir informieren auf Wunsch zu folgenden Themen: 

  • Über Maßnahmen zur Unfallverhütung in der Freizeit, auf Reisen, rund um Auto und Verkehr
  • Über vorgeschriebene oder empfohlene Schutzimpfungen für das Reiseland
  • Vor einer Reise ins Ausland – soweit möglich - über Namen und Anschrift eines deutsch oder englisch sprechenden Arztes vor Ort. Ebenso benennen wir auch Krankenhäuser in der Nähe des Reiseziels.

Koordination Erstmaßnahmen nach einem Unfall

Die ADAC Unfallversicherung ist rund um die Uhr für Sie da. Das Betreuungsteam organisiert umfangreiche Hilfe, wenn nach einem Unfall ein sofortiger stationärer Aufenthalt notwendig wird: 

  • Hilfe bei der Koordination der akuten medizinischen Versorgung
  • Benachrichtigung von Personen, die Ihnen nahestehen
  • Vermittlung Betreuungsperson für eigene Kinder unter 14 Jahre
  • Vermittlung Betreuungsperson für pflegebedürftige oder hilflose Personen im eigenen Haushalt
  • Vermittlung einer Unterbringung für Haustiere

Beratungsservice durch Betreuungsteam während des gesamten Heilungsprozesses

Ihr ADAC Unfallbetreuer berät und unterstützt Sie während des gesamten Heilungsprozesses.
Er...

  • hilft z.B. bei der Organisation der stationären Heil- und Reha-Maßnahmen,
  • nennt Fach- und Rehakliniken unterstützen beim Ausfüllen von Anträgen,
  • nennt Anwälte für Verkehrs-, Arbeits- und Sozialrecht,
  • prüft die Kostenübernahme durch mögliche Leistungsträger für einen Verlegungstransport,
  • organisiert einen Verlegungstransport.

Bleibt nach einer Unfallverletzung eine Invalidität ist die ADAC Unfallversicherung ebenfalls für Sie da
Die Unfallbetreuer… 

  • nennen Beratungsstellen für Haus- und Wohnungsumbau,
  • beraten zum Fahrzeugumbau,
  • beraten über berufliche und schulische Maßnahmen zur Wiedereingliederung und vermitteln geeignete Ansprechpartner.

Zusätzlich gibt es bei verbleibender Invalidität eine Kostenübernahme für… 

  • Beratung für Haus- und Wohnungsumbau durch die von uns genannten Beratungsstellen einmalig 250 Euro,
  • Hol- und Bringservice für das Fahrzeug bei einem Fahrzeugumbau.

Vermittlung von Pflegemöglichkeiten nach einem Unfall

Sind Sie nach einem Unfall auf fremde Hilfe angewiesen, kümmert sich das ADAC Betreuungsteam um eine Pflegemöglichkeit für Sie, Ihre minderjährigen Kinder sowie pflegebedürftige Personen in Ihrem Haushalt. Auch für pflegebedürftige Angehörige, welche von Ihnen außerhalb Ihres Haushalts regelmäßig versorgt werden, vermitteln wir eine Pflegemöglichkeit.

Fahrtraining nach einem Unfall

Nach einem Unfall fällt es vielen Autofahrern schwer, sich wieder hinter das Lenkrad zu setzen. Deshalb übernimmt die Unfallversicherung die Kosten für bis zu 3 Fahrstunden bei speziell geschulten Fahrlehrern. Wenn Ihr Fahrzeug behindertengerecht umgebaut wurde, organisieren wir ein speziell zugeschnittenes ADAC Fahrsicherheits-Training. 
Ab einem verbleibenden Invaliditätsgrad von mehr als 25% bezahlen wir dies außerdem. 

Organisation der Überführung im Falle eines Todes

Bei einem Unfall mit Todesfolge in Deutschland organisieren wir die Überführung an den letzten Wohnsitz in Deutschland und übernehmen die entstehenden Kosten.


2. Invaliditätsleistung

Die Invaliditätsleistung ist die Kernleistung der ADAC Unfallversicherung.

Im Falle einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung (Invalidiät) nach einem Unfall wird eine Kapitalleistung ausbezahlt. Die Höhe der Leistung wird bestimmt durch:

die abgeschlossene Versicherungssumme

Unsere private Unfallversicherung leistet prinzipiell eine einmalige Zahlung, wenn Sie oder eine versicherte Person durch einen Unfall einen bleibenden Personenschaden erleiden. Die Höhe der Kapitalzahlung hängt von der vereinbarten Versicherungssumme ab.

Beim ADAC Unfallschutz können Sie aus vier Versicherungssummen wählen:
50.000 € / 75.000 € / 100.000 € / 150.000 €.

Unser Tipp: Die Versicherungssumme der ADAC Unfallversicherung sollte das dreifache Ihres jährlichen Brutto-Einkommens betragen.

Details zum Thema Versicherungssumme

 

 den Invaliditätsgrad nach Gliedertaxe bei einer dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung

Die Unfallversicherung ordnet dem Verlust oder der Funktionsfähigkeit eines Körperteiles und Sinnesorgans einen bestimmten Invaliditätsgrad zu – die Auflistung dieser Werte wird als sogenannte Gliedertaxe bezeichnet.

Die Zahlungen in der Unfallversicherung richten sich nach der Gliedertaxe. Je schwerer die Unfallfolgen, desto höher fällt die Versicherungsleistung aus.

Auch kleinere Beeinträchtigungen nach einem Unfall können im Alltag Beschwerden verursachen. Deshalb gibt es beim Unfallschutz des ADAC bereits ab einem Invaliditätsgrad von 1% eine Invaliditätsleistung.

Details zum Thema Invaliditätsgrad

die gewählte Progression

Eine hohe Progression in der Unfallversicherung erhöht Ihren Leistungsanspruch überproportional.
So werden z. B. aus einer Versicherungssumme von 150.000 Euro bei einer Progression von 500 Prozent bis zu 750.000 Euro.

Beim Unfallschutz des ADAC können Sie zwischen drei Progressionsstaffeln wählen: 225 %, 350 % und 500 %

Bitte beachten Sie: Ab einem Alter von 66 Jahren ist keine Progression mehr wählbar.

Details zum Thema Progression

Bei Abschluss der ADAC Unfallversicherung wählen Sie eine Versicherungssumme und eine Progression und legen somit schon einmal den Grundstock für die Leistung im Fall einer Invalidität.
Der bei einem Unfall entstandene Invaliditätsgrad (nach Gliedertaxe) ist dann die dritte Komponente, aus der sich Ihre Invaliditätsleistung errechnet.

 Details zu Invalidität und Invaliditätsleistung



3. Finanzielle Leistungen

Damit Sie nach einem Unfall nicht auf den anfallenden Kosten sitzen bleiben, bietet der ADAC Unfallschutz die notwendige finanzielle Unterstützung mit sinnvollen Leistungen, die sich je nach gewählter Produktlinie Basis oder Exklusiv unterscheiden. Für die Tarife Kind und Senior gibt es wertvolle Extra-Leistungen.

Allgemeine finanzielle Leistungen

Produktlinien
Basis    
ab 5,20 € / Monat
Berechnen
Exklusiv
ab 6,70 € / Monat
Berechnen
Krankentagegeld (ambulant) 15 € / Tag 30 € / Tag
Durch einen Unfall erleiden Sie einen Knochenbruch oder einen Muskel-, Sehnen-, Bänder- oder Kapselriss. Diese Verletzung macht keine vollstationäre Heilbehandlung notwendig. Wir zahlen ein Krankentagegeld für die Dauer Ihrer Arbeitsunfähigkeit, maximal 10 Tage.

Der Anspruch auf Krankentagegeld (ambulant), Krankenhaustagegeld (stationär) und Genesungsgeld ist insgesamt auf maximal 20 Tage beschränkt.
Krankenhaustagegeld 15 € / Tag 30 € / Tag
Bei unfallbedingt vollstationärem Aufenthalt im Krankenhaus zahlen wird für die Dauer des Aufenthaltes pro Tag ein Krankenhaustagegeld (maximal 20 Tage).

In der Produktlinie Exklusiv leisten wir auch bei medizinisch notwendigen vollstationären Heilbehandlungen, z.B. Reha.

Der Anspruch auf Krankentagegeld (ambulant), Krankenhaustagegeld (stationär) und Genesungsgeld ist insgesamt auf maximal 20 Tage beschränkt.
Sofortleistung bei schwerer Verletzung 3.000 € 6.000 €
Bei bestimmten Schwerstverletzungen, z.B. Erblindung oder Querschnittslähmung erhalten Sie eine Sofortleistung.
Personenbergung bis zu 10.000 € bis zu 50.000 €
Wir erstatten die Kosten für Such-, Rettungs- und Bergungsaktionen. Dies gilt auch bei einem vermuteten Unfall.

Produktlinie Exklusiv: Wenn medizinisch notwendig und ärztlich angeordnet, übernehmen wir die Kosten für einen Verlegungstransport in eine Spezialklinik.
Unfallhilfeleistung: Fahrzeug-, Wohnungs- oder Hausumbau  bis zu 5.000 € bis zu 10.000 €
Wir beteiligen uns an den Kosten für Umbauten an Haus, Wohnung und Fahrzeug ab einem verbleibenden Invaliditätsgrad von mehr als 25 %.
Kosmetische Operationen bis zu 5.000 € bis zu 10.000 €
Nach Abschluss der Heilbehandlung ist eine weitere ärztliche Behandlung notwendig, weil Ihr Aussehen auf Dauer beeinträchtigt ist. Wir übernehmen die Kosten z.B. für eine medizinisch notwendige kosmetische Operation, eine Zahnbehandlung oder Zahnersatz bei unfallbedingtem Verlust der Schneide- und Eckzähne. Außerdem übernehmen wir die Kosten für eine stationäre Unterbringung.
Medizinische Sporttherapie bis zu 300,- € bis zu 300,- €
Nach einer Unfallverletzung können Sie in Ihrer körperlichen Mobilität deutlich eingeschränkt sein. Durch die medizinische Sporttherapie soll die körperliche Leistungsfähigkeit wiederhergestellt werden. Wir beteiligen uns an den Kosten für eine erstmalig begonnene medizinische Sporttherapie (maximal 6 Monate).
Genesungsgeld 15 € / Tag 30 € / Tag
Sind Sie nach der Entlassung aus dem Krankenhaus weiterhin verletzungsbedingt krankgeschrieben, zahlen wir ein Genesungsgeld bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit.

Der Anspruch auf Krankentagegeld (ambulant), Krankenhaustagegeld (stationär) und Genesungsgeld ist insgesamt auf maximal 20 Tage beschränkt.
Verdopplung Krankenhaustagegeld im Ausland negativ 60 € / Tag
Produktlinie Exklusiv: Bei einem unfallbedingten vollstationären Krankenhausaufenthalt im Ausland zahlen wir das Krankenhaustagegeld pro Tag (max. 20 Tage) in doppelter Höhe aus.
Übergangsleistung ab dem 21. Tag  500 € 1.000 €
Bei längerem vollstationärem Krankenhausaufenthalt oder einer anschließenden teil-/vollstationären Anschlussheilbehandlung bezahlen wir eine Übergangsleistung.
Übergangsleistung ab dem 43. Tag 1.000 € 2.000 €
Bei längerem vollstationärem Krankenhausaufenthalt oder einer anschließenden teil-/vollstationären Anschlussheilbehandlung bezahlen wir eine Übergangsleistung.
Rooming-in bis zu 50 € / Tag bis zu 50 € / Tag
Befinden Sie sich nach einer Unfallverletzung in vollstationärer Heilbehandlung in einem Krankenhaus, kann ein naher Angehöriger im selben Krankenhauszimmer übernachten. Die Kosten für die Unterkunft übernehmen wir (maximal 10 Tage).
Behandlungskosten bei Tauchunfällen bis zu 10.000 € unbegrenzt
Haben Sie einen Tauchunfall und erleiden deshalb eine Dekompressionskrankheit Typ I und II, übernehmen wir die Behandlungskosten. Dies gilt auch für notwendige Druckkammerbehandlungen.
Unfallhilfeleistung: Blindenhund  negativ Bis zu 10.000 €
Bei einer unfallbedingten Erblindung übernehmen wir in der Produktlinie Exklusiv die Ausbildungs- und Anschaffungskosten für einen Blindenhund.
Unfallhilfeleistung: Medizinische Hilfsmittel bis zu 500 € bis zu 500 €
Aufgrund einer Unfallverletzung müssen Sie Zuzahlungen in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung zu medizinisch erforderlichen Hilfsmitteln leisten, wie Gehhilfen, Rollstuhl oder orthopädischen Schuhen. Wir erstatten die Kosten der Zuzahlungen.
Psychologische Ersthilfe bis zu 1.200 € bis zu 1.200 €
Wir vermitteln für Sie und Ihre Familie einen Notfallpsychologen und übernehmen die Kosten für ein erstes individuelles Unfallbewältigungsprogramm.
 
Haushaltshilfe und Kinderbetreuung bis zu 100 € / Tag bis zu 1.500 € bis zu 100 € / Tag bis zu 3.000 €
Die versicherte Person, die den Haushalt versorgt, ist aufgrund eines Unfalls verstorben oder befindet sich in vollstationärer Heilbehandlung. Sobald mindestens ein Kind unter 14 Jahren zu versorgen ist, übernehmen wir die Kosten für eine Haushaltshilfe und Kinderbetreuung.

Todesfallleistung

5.000 € 10.000 €

Wenn ein Unfall zum Tode führt, zahlen wir die Todesfallleistung.

Bitte beachten Sie: Üben Sie einen Beruf der Berufsgruppe B (Berufsgruppenübersicht, 56,66 KB) aus, wird bei einem berufsbedingtem Unfall die Todesfallleistung zu 70% ausbezahlt. 

Todesfallleistung bei Tod beider Eltern negativ 40.000 €
In der Produktlinie Exklusiv zahlen wir zusätzlich 40.000 Euro bei Tod beider versicherter Eltern durch denselben Unfall an leibliche Kinder und Adoptivkinder unter 14 Jahren.
Kinder im ersten Lebensjahr Invaliditätsleistung bis zu 50.000 € Todesfallleistung 5.000 € Invaliditätsleistung bis zu 50.000 € Todesfallleistung 5.000 €
Ihre Kinder sind im ersten Lebensjahr automatisch beitragsfrei mitversichert, wenn sie während der Laufzeit des Vertrages geboren werden. Der Versicherungsschutz beinhaltet in diesem Fall eine Invaliditätsleistung in Höhe von 50.000 € ohne Progression und eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 €.

4. Finanzielle Zusatzleistungen im Tarif Kind und Senior

Kind mit Fahrradhelm - Unfallversicherung Kinder ADAC

Extra-Leistungen für Kinder

Der Tarif Kind (0-17 Jahre) enthält auf Kinder zugeschnittene Extra-Leistungen, z.B.:
  
  • Helmklausel bei Sportunfällen
  • Rooming-In bei Unfall des versicherten Kindes bis zu 100 €/Tag
  • Häusliche Versorgung von Kindern bis zu 100 €/Tag, bis zu 3.000 €
Älteres Paar beim Wandern macht Selfie - Unfallversicherung Senioren ADAC

Extra-Leistungen für Senioren

Im Tarif Senior (ab 66 Jahren) erhalten Sie wertvolle Zusatzleistungen bei Unfällen, die vor allem bei älteren Personen vermehrt auftreten:

  • Einmalzahlung nach Oberschenkelhalsbruch/Oberarmfraktur 4.000 €
  • Einmalzahlung nach Unfall infolge schweren Herzinfarkts oder schwerem Schlaganfalls 2.000 €

5. Zusatzbaustein "Hilfe- und Pflegeleistungen"

Für Erwachsene und Senioren kann die ADAC Unfallversicherung durch zusätzliche Hilfe- und Pflegeleistungen sinnvoll ergänzt werden.
Dieser ist in den entsprechenden Tarifen gegen einen Mehrbeitrag zubuchbar.

Wir organisieren und übernehmen die Kosten für:
  • Haushaltshilfe für bis zu 10 Stunden pro Woche 
  • Menüservice (pro Woche 7 Hauptmahlzeiten) 
  • Fahrdienste zu Arzt- und Behördengängen und zur medizinischen Behandlung 
  • Grundpflege durch eine Pflegeperson für bis zu 4 Stunden täglich 
  • Hausnotruf
  • Anleitung zur häuslichen Pflege


So bewerten Kunden die ADAC Versicherung AG

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ADAC Qualität: Unser mehrfach ausgezeichneter Unfallschutz für Sie

Die ADAC Unfallversicherung wurde von Stiftung Warentest und FOCUS Money geprüft und mehrfach ausgezeichnet.

ADAC Unfallschutz Basis ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Gut.

ADAC Unfallschutz Exklusiv ausgezeichnet von der Stiftung Warentest mit der Note Gut.

ADAC Unfallversicherung ausgezeichnet von Focus Money als Fairster Unfallversicherer 2023

ADAC Unfallschutz ausgezeichnet von Focus Money als fairster Unfallversicherer.

ADAC Unfallversicherung ausgezeichnet von Focus Money für das Fairste Preis-Leistungs-Verhältnis 2023

ADAC Unfallschutz ausgezeichnet von Focus Money für das fairste Preis-Leistungs-Verhältnis.

ADAC Unfallversicherung ausgezeichnet von Focus Money für die Fairsten Versicherungsbedingungen 2023

ADAC Unfallschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairsten Versicherungsbedingungen.

ADAC Unfallversicherung ausgezeichnet von Focus Money für die Fairste Schadenregulierung 2023

ADAC Unfallschutz ausgezeichnet von Focus Money für die fairste Schadenregulierung.

Wer braucht eine private Unfallversicherung?

Grundsätzlich sollte jeder mit einer privaten Unfallversicherung zusätzlich abgesichert sein, da ca. 80% der Unfälle nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckt sind. Denn ein Unfall kann Jedem passieren und schlimme körperliche oder finanzielle Folgen nach sich ziehen. Eine Unterstützung wird notwendig. Für folgende Personengruppen ist der Abschluss einer Unfallversicherung jedoch besonders empfehlenswert:

Familie spielt im Wohnzimmer - Unfallversicherung ADAC

Familien mit Kindern

Kinder handeln oft unbedarft und setzen sich damit nicht selten Gefahren aus. Natürlich bleiben die meisten zum Glück unversehrt. Doch kommt es im Kindesalter zu einem schweren Unfall, können allein durch die Betreuung lebenslange Kosten entstehen. 
Um sich vor derartig hohen Kosten zu schützen ist es wichtig, eine private Unfallversicherung für Familien abzuschließen.
Frau steigt auf wackelnden Hocker, Haushaltsunfall - Unfallversicherung ADAC

Personen zu Hause

Gut 30% aller Unfälle passieren im Haushalt. Besonders häufig sind dabei Sturz- und Schnittverletzungen. Seit Beginn der Coronapanedemie häufen sich die Unfälle zu Hause, weil durch die Einschränkungen viel mehr Zeit daheim verbracht wird.
Doch Unfälle im Haushalt sind nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung, sondern nur durch eine private Unfallversicherung abgedeckt. 

Selbst�ndiger Schreiner bei der Arbeit - Unfallversicherung ADAC

Selbständige & Freiberufler

Ein Unfall während der Arbeitszeit oder in der Schule ist grundsätzlich über die gesetzliche Unfallversicherung versichert.
Aber nicht bei Selbständigen und Freiberuflern! Diese verfügen im Falle eines Unfalles während der Arbeitszeit über keinen gesetzlichen Unfallversicherungsschutz und eine private Unfallversicherung ist notwendig.
günstige Versicherung ADAC

Wie berechne ich die Kosten für meine Unfallversicherung?

Im Tarifrechner der ADAC Unfallversicherung können Sie ganz bequem den Gesamtversicherungsbeitrag für sich und für Ihre gesamte Familie berechnen. Der Gesamtbeitrag errechnet sich aus folgenden Angaben und Kriterien:

1. Anzahl der versicherten Personen:
Geben Sie an, ob Sie nur sich selbst versichern möchten oder auch Ihre Familie mit der entsprechenden Personenanzahl.

2. Produktlinie: 
Wählen Sie die gewünschte Produktlinie Basis oder Exklusiv. Diese unterscheiden sich in der Höhe der finanziellen Leistungen, jedoch nicht bei der Invaliditätsleistung und den Betreuungsleistungen. Die gewählte Produktlinie gilt für alle gewählten versicherten Personen.

3. Leistungen pro Person: 
Wählen Sie für jede versicherte Person individuell die gewünschte Versicherungssumme und Progression (Progression wählbar bis 65 Jahre) für den Fall einer Invalidität und bei Bedarf den Zusatzbaustein "Hilfe- und Pflegeleistungen" (Zusatzbaustein nicht wählbar für Kinder).

4. Zahlweise:
Wählen Sie die Zahlweise jährlich oder monatlich.

5. ADAC Mitgliedschaft:
Geben Sie abschließend an, ob Sie ADAC Mitglied sind - so sparen Sie zusätzlich.

Unfallversicherung berechnen

Was gilt als versicherter Unfall bei der Unfallversicherung ? Was nicht?

Haken
Die Unfallversicherung leistet bei folgenden Unfällen:

 

  • durch erhöhte Kraftanstrengungen verursachten Verletzungen.
  • Schädigungen an Gliedmaßen.
  • Verrenkungen eines Gelenks.
  • Zerrungen oder Zerreißungen von Muskeln, Sehnen, Bändern oder Kapseln. Bandscheiben werden von dieser Regelung nicht erfasst.
  • Gesundheitsschäden durch Erfrierungen.
  • tauchtypischen Gesundheitsschäden (z. B. Caissonkrankheit).
  • Gesundheitsschäden durch Vergiftungen infolge Einnahme flüssiger oder fester Stoffe durch den Schlund.
Kreuz
Die Unfallversicherung leistet nicht bei folgenden Unfällen :

 

  • Wenn Sie aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Drogenkonsum einen Unfall erleiden
  • Wenn Sie beim Lenken eines Kraftfahrzeugs aufgrund von Bewusstseinsstörungen infolge von Alkoholkonsum (mit einem Alkoholgehalt im Blut ab 1,1 Promille ) einen Unfall erleiden.
  • Die Gesundheitsschädigung von Ihnen vorsätzlich herbeigeführt wird.
  • Impfschäden aufgrund angeordneter Massenimpfungen.
  • Unfälle bei der aktiven Teilnahme an motorsportlichen Wettbewerben oder Trainings.
  • Unfälle durch Kriegs- oder Bürgerkriegsereignisse

Was sind häufige Fragen zur Unfallversicherung des ADAC ?

Was kostet eine Unfallversicherung?

Der Gesamtbeitrag einer Unfallversicherung errechnet sich grundsätzlich aus diversen Kriterien. Das ist in erster Linie die gewünschte Versicherungssumme und Progression, die individuell gewählt werden können. 

Außerdem gibt es noch weitere Kriterien, die die Höhe des Versicherungsbeitrags beeinflussen. Beim ADAC gibt es den Unfallschutz ab 5,20 € im Monat. Durch folgende, individuelle Angaben zum gewünschten Versicherungsschutz passt sich der Beitrag dann entsprechend an:
 
1. Anzahl der versicherten Personen: Möchten Sie nur sich selbst versichern oder auch Ihre Familie?

2. Produktlinie: Möchten Sie die Produktlinie Basis oder Exklusiv abschließen? Diese unterscheiden sich in der Höhe der finanziellen Leistungen, jedoch nicht bei der Invaliditätsleistung und den Betreuungsleistungen. Die gewählte Produktlinie gilt für alle gewählten versicherten Personen.

3. Leistungen pro Person: Welche Versicherungssumme und Progression (Progression wählbar bis 65 Jahre) für den Fall einer Invalidität wählen Sie?
Haben Sie außerdem Bedarf am Zusatzbaustein "Hilfe- und Pflegeleistungen" (Zusatzbaustein nicht wählbar für Kinder).

4. Zahlweise: Möchten Sie jährlich oder monatlich zahlen?

5. ADAC Mitgliedschaft: Geben Sind Sie ADAC Mitglied? Das wirkt sich positiv auf den Unfallschutz-Beitrag aus.  

Wann beginnt und wann endet der Versicherungsschutz der Unfallversicherung?

Versicherungsbeginn: Die ADAC Unfallversicherung beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt, frühestens einen Tag nach Eingang des Antrages.

Versicherungsdauer: Der ADAC Unfallschutz ist ein Verlängerungsvertrag. Die Vertragslaufzeit beträgt ein Jahr und verlängert sich jeweils automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie die Versicherung nicht spätestens einen Monat vor Vertragsablauf in Textform kündigen. Im Tarif Kind endet der Vertragsbaustein automatisch zum Ende des Versicherungsjahres, in dem das Kind 18 Jahre alt wird.

Welche Personen können beim ADAC Unfallschutz versichert werden?

Versicherungsnehmer
Dieser kann sowohl ein ADAC Mitglied, als auch eine Person ohne ADAC Mitgliedschaft sein. ADAC Mitglieder erhalten jedoch einen Preisvorteil.
Der Versicherungsnehmer ist die Person, die mit der Versicherung AG einen Vertrag über den ADAC Unfallschutz abschließt. Mit diesem Vertrag kann der Versicherungsnehmer sich selbst absichern oder weitere Personen mit aufnehmen, sofern er und die mitversicherten Personen noch nicht 76 Jahre alt sind.
Ein minderjähriger Versicherungsnehmer kann den ADAC Unfallschutz im Tarif Erwachsener abschließen. Hierzu werden die Unterschrift(en) der gesetzlichen Vertreter benötigt. Dafür wenden Sie sich bitte an eine ADAC Geschäftsstelle in Ihrer Nähe.

Versicherte Personen
Folgende Personen können mitversichert werden:

  • Ehepartner, eingetragene Lebenspartner oder nicht-eheliche Lebenspartner in häuslicher Gemeinschaft
  • Minderjährige Kinder des Versicherungsnehmers und des versicherten Partners, unabhängig von ihrem Wohnort

Für alle versicherten Personen inkl. dem Versicherungsnehmer existiert ein gemeinsamer Vertrag. Versicherungsschutz besteht nur für Personen, die im Vertrag namentlich erfasst sind.
Kinder des Versicherungsnehmers im ersten Lebensjahr sind beitragsfrei mitversichert und müssen nicht namentlich im Vertrag mit aufgenommen werden. Sie erhalten eine Invaliditätsleistung in Höhe von 50.000 Euro (ohne Progression) und eine Todesfallleistung in Höhe von 5.000 Euro.

Tarife: Für den Versicherungsnehmer und die versicherten Personen gibt es bei ADAC Unfallschutz folgende Tarife:

  • Tarif Erwachsener (18-65 Jahre), 
  • Tarif Kind (0-17 Jahre), 
  • Tarif Senior (ab 66 Jahre). 

 

 

Kann die Unfallversicherung auch von Personen ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden?

Ja, der ADAC Unfallschutz kann auch ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden. Als ADAC Mitglied haben Sie aber einen Preisvorteil und erhalten den günstigeren Mitgliederpreis. Dazu können Sie in unserem Online-Antrag die ADAC Mitgliedschaft und den ADAC Unfallschutz ganz bequem hintereinander abschließen.

Unfallschutz berechnen

In welchen Ländern gilt der ADAC Unfallschutz?

Der Unfallschutz gilt weltweit und rund um die Uhr. Einige Leistungen, (wie z.B. Vermittlung einer Pflegemöglichkeit § 10, Fahrttraining § 13, Überführung im Todesfall § 26) können aber nur in Deutschland erbracht werden.

 

Ich habe bereits eine Unfallversicherung bei einer anderen Versicherung. Erhalte ich im Schadensfall Leistungen aus beiden Verträgen?

Eine Unfallversicherung gehört zu den sogenannten Summenversicherungen, d.h. die vereinbarte Versicherungssumme wird im Schadensfall ausbezahlt. Hat man mehrere Unfallversicherungen abgeschlossen, werden die vereinbarten Leistungen wie z.B. Invaliditätsleistung oder Todesfallleistung aus allen Verträgen ausbezahlt. 

Es gibt aber außerdem Kostenerstattungen aus der Schadensversicherung, d.h. der tatsächlich entstandene Schaden wird ersetzt. Bei mehreren vorhandenen Unfallversicherungen wird eine Kostenerstattung, wie z.B. Rooming-In nur einmalig bezahlt.

Kann ich die Unfallversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, eine private Unfallversicherung kann als Vorsorgeaufwendung abgesetzt werden.
Ob sich das lohnt und welche anderen Versicherungen angegeben werden können, erfahren Sie in unserem Artikel zum Thema: "Versicherungen von der Steuer absetzen"
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Sie haben noch Fragen zur Unfallversicherung?

Service-Hotline für detaillierte Produktinformationen: 

089 55 89 5 72 70

(Montag–Samstag, 8.00–20.00 Uhr)

Oder besuchen Sie Ihre nächstgelegene ADAC Geschäftsstelle oder Vertretung:
ADAC vor Ort