
Gute Gründe für einen ADAC Rechtsschutz
Die Bausteine der ADAC Rechtsschutzversicherung
Verkehrs-Rechtsschutz, Privat-Rechtsschutz, Berufs-Rechtsschutz und Wohn-Rechtsschutz. Kombinieren Sie die Bausteine nach Ihrem Bedarf und wählen Sie den Schutz, der zu Ihnen passt:
ADAC Verkehrs-Rechtsschutz

Egal, ob Sie mit dem Auto, Fahrrad, E-Bike oder als Fußgänger unterwegs sind: Mit dem mehrfach ausgezeichneten ADAC Verkehrs-Rechtsschutz ist Ihr gutes Recht bei Auseinandersetzungen rund um Mobilität im Straßenverkehr gesichert. Und das ohne Wartezeit.
Wir leisten z.B. bei:
- Schadensersatz oder Schmerzensgeldforderungen nach einem Verkehrsunfall
- Problemen beim Gebrauchtwagenkauf oder Entziehung der Fahrerlaubnis
- Ärger mit einer Kfz-Werkstatt wegen mangelhafter Reparatur
- Bußgeldverfahren wegen Verkehrsordnungwidrigkeiten
Optionale Premiumleistungen
- Schutz auch bei Halt- und Parkverstößen
- Mitversicherung privat genutzter Wasserfahrzeuge (z.B. Motorboot, Jetski)
Details und Kurzfilm zum Verkehrs-Rechtsschutz Premiumleistungen auf einen Blick
ADAC Privat-Rechtsschutz

Der ADAC Privat-Rechtsschutz schützt Sie bei rechtlichen Auseinandersetzungen in vielen Bereichen des Privatlebens. Für alle, die bei Vertragsabschluss bereits 60 Jahre alt sind, sind bereits im Privat-Rechtsschutz Leistungen aus dem Berufs-Rechtsschutz enthalten, die nach dem aktiven Arbeitsleben relevant bleiben können.
Wir leisten z.B. bei:
- Streitigkeiten im Rahmen von Kauf-, Reise-, und Versicherungsverträgen
- Geltendmachung von Schadensersatz-Ansprüchen
- einem erforderlichen familien- oder erbrechtlichen Rat
- Urheberrechtsverletzungen im Internet
- Streit mit Finanzamt, Behörden und Krankenkassen
- rechtlichen Belangen rund um Betriebsrente, Beihilfe oder Minijobs (ab 60 Jahre)
Optionale Premiumleistungen
- Mitversicherung von Kapitalanlagen in Form von Wertpapieren, z.B. Aktien und Fonds
- Erweiterter Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht sowie bei Urheberrechts-Verletzungen
Details und Kurzfilm zum Privat-Rechtsschutz Premiumleistungen auf einen Blick
ADAC Berufs-Rechtsschutz

Der ADAC Berufs-Rechtsschutz hilft Ihnen arbeitsrechtliche Konflikte als Arbeitnehmer in Ihrem Sinne zu lösen. Einfach die Basis-Bausteine Verkehr und Privat um den Baustein Beruf erweitern und somit den Dreifachschutz für den Alltag sichern.
Wir leisten z.B. bei:
- Abmahnung oder Kündigungen
- Streit um das Arbeitszeugnis
- Differenzen bezüglich Arbeitszeit, Urlaub oder Überstunden
- Rechtswidriger Versetzung
- Konflikt mit der von Ihnen angestellten Haushaltshilfe oder Pflegekraft
Optionale Premiumleistungen
- Übernahme von Anwaltskosten bereits bei Angebot einer Aufhebungsvereinbarung oder bereits bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens Ihres Arbeitgebers
Details und Kurzfilm zum Berufs-Rechtsschutz Premiumleistungen auf einen Blick
ADAC Wohn-Rechtsschutz

Wir leisten z.B. bei:
- Streitigkeiten mit den Nachbarn
- Auseinandersetzungen mit dem Vermieter wegen z.B. Mieterhöhungen, Nebenkostenabrechnungen oder Beseitigung von Schäden
- Kündigung der Wohnung wegen Eigenbedarf
- Ärger bei Kautionsforderungen nach einem Auszug
- Problemen mit kommunalen Wasser- oder Abfallgebühren
Optionale Premiumleistungen
- Mitversicherung aller selbst genutzten Wohneinheiten in Deutschland
Details und Kurzfilm zum Wohn-Rechtsschutz Premiumleistungen auf einen Blick
Mögliche Kombinationen für Ihre optimalen Rechtsschutzversicherung
Was Sie noch über die ADAC Rechtsschutzversicherung wissen sollten:
Was bedeutet unbegrenzte Versicherungssumme?
Die Versicherungssumme oder Deckungssumme bezeichnet die maximale Höhe der Kosten, die die Rechtssschutz-Versicherung übernimmt.
Bei der ADAC Rechtsschutz Versicherung ist die Versicherungssumme in Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers und auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira unbegrenzt. Ansonsten ist die Versicherungssumme auf 300.000 € begrenzt.
Welche Personen können beim ADAC Rechtsschutz versichert werden?
Im Einzelvertrag sind nur Sie als Versicherungsnehmer versichert.
Im Familienvertrag sind neben Ihnen selbst versichert:
- Ihr Ehe- oder Lebenspartner in eingetragener Lebenspartnerschaft sowie der Lebenspartner der nichtehelichen Lebenspartnerschaft in häuslicher Gemeinschaft (im Folgenden: Partner),
- Ihre minderjährigen Kinder sowie die minderjährigen Kinder des Partners,
- Ihre unverheirateten, auch nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder, jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem sie erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Zu den geschützten volljährigen Kindern gehören auch die volljährigen Kinder des Partners,
- Ihre Adoptiv- und Stiefkinder zählen zu den geschützten Kindern.
Wenn Sie den optionalen Premiumschutz wählen, erweitert sich der geschützte Familienkreis um folgende Personen:
- Ihre Eltern und Großeltern und die Ihres Partners. Voraussetzung ist, dass sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und bei Ihnen gemeldet sind,
- Ihre unverheirateten, auch nicht in einer eingetragenen Lebensgemeinschaft lebenden Enkel und Urenkel und die Ihres Partners. Voraussetzung ist, dass sie mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben und bei Ihnen gemeldet sind. Die Mitversicherung gilt jedoch längstens bis zu dem Zeitpunkt, in dem diese erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten.
Ab wann greift die ADAC Rechtsschutzversicherung?
Der Versicherungsschutz beginnt zu dem im Versicherungsschein angegebenen Zeitpunkt (Vertragsbeginn), sofern keine Wartezeit besteht.
Im Verkehrs-Rechtsschutz gibt es keine Wartezeiten. Versicherungsschutz besteht also ab Vertragsbeginn.
Im Privat-, Berufs-und Wohn-Rechtsschutz besteht bei einzelnen Rechtsbereichen (Leistungsarten)
eine Wartezeit von drei Monaten. Die Wartezeit entfällt, wenn Sie von einem anderen Rechtsschutz Versicherer zu uns wechseln und
Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen das betroffene Risiko versichert waren und der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist.
Wo gilt der Versicherungsschutz?
Der ADAC Rechtsschutz gilt grundsätzlich weltweit. In Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeers, auf den Kanarischen Inseln, den Azoren und auf Madeira sogar mit unbegrenzter Versicherungssumme. Ansonsten ist diese auf 300.000 € begrenzt.
Gibt es den ADAC Rechtsschutz auch für Personen ohne ADAC Mitgliedschaft?
Ja, der ADAC Rechtsschutz kann auch ohne ADAC Mitgliedschaft abgeschlossen werden.
Bitte beachten Sie, dass Sie dann aber nicht den günstigen Mitgliederpreis erhalten. In unserem Online-Antrag können Sie die Mitgliedschaft und den ADAC Rechtsschutz ganz bequem zusammen abschließen.