Ihre ADAC Campingversicherung
für Dauercamper

  • Schwarzes Häkchen im Kreis Für nicht zugelassene Standfahrzeuge und Mobilheime.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis Versicherungsschutz innerhalb Europas inklusive der gesamten Türkei
  • Schwarzes Häkchen im Kreis Bis zu 10.000,- € Deckungssumme für das bewegliche Inventar und mitgeführte Unterhaltungselektronik
10 % Rabatt für Mitglieder!

Versicherungsschutz für Ihr Standfahrzeug

Als Dauercamper sollten Sie Ihr Standfahrzeug und das Inventar absichern. Die ADAC Camping-Versicherung für Dauercamper bietet Schutz für Wohnwagen oder Mobilheime in den geografischen Grenzen Europas, der gesamten Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören. Eingeschlossen sind alle fabrikmäßig mitgelieferten Teile und die fest an- oder eingebaute Sonderausstattung bis zum versicherten Fahrzeugwert, maximal bis 150.000 Euro.

Was leistet die ADAC Camping-Versicherung?

Versicherte Gefahren 

  • Brand, Explosion
  • Entwendung, insbesondere Diebstahl, unbefugter Gebrauch, Raub, Unterschlagung
  • Sturm (mind. Windstärke 7), Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag 
  • Schäden durch Leitungswasser
  • Beschädigung des Inventars durch Unfall des Reisefahrzeugs 
  • Mut- oder böswillige Handlungen fremder Personen (vorsätzliche Sachbeschädigung)
  • Bruchschäden der Außenverglasung
  • Schneemassen

Versicherte Fahrzeugteile

Versicherungsschutz besteht für Wohnwagen oder Mobilheim einschließlich aller fabrikmäßig mitgelieferten Teile und die fest eingebaute Sonderausstattung.

Versichert sind folgende Anbauteile, soweit sie zum versicherten Fahrzeug gehören:

  • Anbauten, Zelte, Vorzelte sowie Markisen, Sonnendächer, Schutzdächer,
  • Carport und Pavillons;
  • Massive Nebengebäude bis 10 Quadratmeter.
Die Anbauteile dürfen nicht ständigen Wohnzwecken, der Berufsausübung oder dem Verkauf dienen. Sie dürfen auch nicht gewerblich genutzt oder vermietet werden.

 

Versicherbare Fahrzeuge

In der ADAC Campingversicherung besteht Versicherungsschutz für Standfahrzeuge und Mobilheime (nicht zugelassene Wohnwagen und Mobilheime) unter folgenden Voraussetzungen:
  • Sie nehmen nicht auf eigener Achse am Verkehr auf öffentlichen Wegen oder Plätzen teil.
  • Sie dienen nicht ständigen Wohnzwecken, der Berufsausübung oder dem Verkauf.
  • Sie werden nicht gewerblich genutzt oder vermietet.
  • Sie befinden sich auf offiziell von Behörden, Vereinen oder privaten Unternehmen geführten Campingplätzen oder im Winterlager.


Mitversichert sind alle fabrikmäßig mitgelieferten Teile und die fest eingebaute Sonderausstattung.

 

Sie benötigen eine Kfz-Haftpflicht oder -Kaskoversicherung für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen?

Die Wohnmobil- und Wohnwagenversicherung der ADAC Autoversicherung bietet günstige Tarife mit starken Leistungen für Ihr Wohnmobil oder Ihren Wohnwagen. ADAC Mitglieder erhalten einen Rabatt. Mit dem Zusatzbaustein Camperinhaltsschutz.

Zur Wohnmobil- und Wohnwagenversicherung 

 

Geltungsbereich

Abweichend zu Ihren Versicherungsbedingungen für Ihre ADAC Autoversicherung haben Sie bei der Campingversicherung für Dauercamper Versicherungsschutz  in den geografischen Grenzen Europas, der gesamten Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Kosten und Finanzen Icon

Was kostet die ADAC Campingversicherung?

Sie wollen Ihr Standfahrzeug versichern? Berechnen Sie jetzt in 2 Minuten Ihren Versicherungsbeitrag.

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Camperinhaltsschutz

Bei Versicherung Ihres Standfahrzeugs haben Sie die Möglichkeit, den beweglichen Inhalt sowie die Unterhaltungselektronik über den Baustein Camperinhaltsschutz zusätzlich abzusichern.
Zum beweglichen Inventar zählen:

  • Gegenstände des persönlichen Bedarfs wie z. B. Kleidung
  • Vorzeltinhalt wie z. B. die Bestuhlung
  • Rundfunk- und Fernsehgeräte

Was Sie noch zur ADAC Camping-Versicherung wissen sollten.

Was versichert die Campingversicherung für Dauercamper?

Versicherungsschutz besteht für Wohnwagen oder Mobilheim einschließlich aller fabrikmäßig mitgelieferten Teile und die fest eingebaute Sonderausstattung.

Versichert sind folgende Anbauteile, soweit sie zum versicherten Fahrzeug gehören:

  • Anbauten, Zelte, Vorzelte sowie Markisen, Sonnendächer, Schutzdächer,
  • Carport und Pavillons;
  • Massive Nebengebäude bis 10 Quadratmeter.
Die Anbauteile dürfen nicht ständigen Wohnzwecken, der Berufsausübung oder dem Verkauf dienen. Sie dürfen auch nicht gewerblich genutzt oder vermietet werden.

 

Welche Einschränkungen des Versicherungsschutzes gibt es?

Nicht versichert sind Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Kernenergie oder sonstiger ionisierender Strahlung und aus der Verwendung von chemischen, biologischen, biochemischen Substanzen oder elektromagnetischen Wellen als Waffen und zwar ohne Rücksicht auf sonstige mitwirkende Ursachen.

Für unbeaufsichtigt zurückgelassene versicherte Sachen besteht Versicherungsschutz bei Schäden durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl sowie Mut- oder Böswilligkeit Dritter (vorsätzliche Sachbeschädigung) nur, wenn sie im verschlossenen Standfahrzeug aufbewahrt werden.

Außerhalb vom verschlossenen Standfahrzeug Zelt besteht nur Versicherungsschutz, wenn die versicherten Sachen beaufsichtigt werden. Als Beaufsichtigung gilt, wenn Sie oder der berechtigte Benutzer oder eine beauftragte Vertrauensperson beim Standfahrzeug anwesend sind. Darunter fällt jedoch z.B. nicht die Bewachung eines Campingplatzes.

Wo gilt die Camping-Versicherung (Dauercamper)?

Die Camping-Versicherung für Dauercamper gilt in Europa inklusive der gesamten Türkei sowie den außereuropäischen Gebieten, die zum Geltungsbereich der Europäischen Union gehören.

Welcher Wert ist zu versichern?

Standfahrzeuge können in den ersten fünf Jahren (Herstellung/Baujahr) zum Neuwert versichert werden. Danach gilt der Zeitwert.
Für alle weiteren versicherten Gegenstände gilt generell der Zeitwert als vereinbart.

Welche Selbstbeteiligung habe ich zu tragen?

Die Selbstbeteiligung je Schadensfall beträgt 150,– € vom Schadenbetrag.
Bei Schäden durch Diebstahl oder unbefugten Gebrauch von Sachen beträgt die Selbstbeteiligung je Versicherungsfall 20% vom Schadenbetrag, mindestens jedoch 150,– €.