Auslandskrankenversicherung Langzeit: für längere Auslandsaufenthalte ab 2 Monaten gut geschützt

Ihre Auslandskranken­versicherung Langzeit

Für Auslandsreisen zwischen 2 - 24 Monate.
Weltweit gültig. 

Welche Vorteile hat die Auslandskrankenversicherung Langzeit?

  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Kostenübernahme von medizinischen Behandlungen
    Wir übernehmen die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland, ambulant, stationär und beim Zahnarzt. Für Reisen zwischen 2 und 24 Monaten.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Behandlung als Privatpatient im Ausland
    Bei stationärer Behandlung haben Sie freie Wahl unter den Krankenhäusern. Wir übernehmen in jedem Fall die Kosten, auch für Operationen.
  • Schwarzes Häkchen im Kreis
    Organisation und Erstattung von Hilfeleistungen
    Wir bieten viele Hilfeleistungen, wie ein medizinisch, sinnvoller Krankenrücktransport oder Kostenerstattung für Rooming-In.

Welche Tarife und Leistungen bietet die Auslandskrankenversicherung Langzeit?

Tarife im Überblick

Tarife
Tarife Unter 27 Jahren Unter 66 Jahren Ab 66 Jahren Ab 76 Jahren

Beitrag

Beitrag

ab 41,90 €

ab 57,50 €

ab 149,40 €

ab 420,50 €

Versicherungsdauer

Versicherungsdauer

2-24 Monate

2-24 Monate

2-12 Monate

2-6 Monate

So bewerten Kunden die ADAC Versicherung AG

aus 129 Bewertungen
4 / 5
"Schnell, einfach und unkompliziert."
Bewertung nach Online Abschluss
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Auszug der Leistungen der Auslandskrankenversicherung Langzeit für alle Altersgruppen 

Kostenerstattung von Untersuchungsmethoden, Arznei- und Heilmittel

Wir erstatten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden sowie Arzneimittel, die von der Schulmedizin überwiegend anerkannt sind. Zusätzlich leisten wir auch für Methoden und Arzneimittel, die sich in der Praxis bewährt haben, wie zum Beispiel bei Akupunktur zur Schmerztherapie.

Verordnet der zugelassene Behandler eine medizinisch notwendige Physiotherapie, Strahlenbehandlung, Lichtbehandlung, Massage oder ein erstmalig notwendiges Hilfsmittel wie eine Geh- oder Laufhilfe, bekommen Sie die dafür angefallenen Kosten von uns zurück.

Kostenübernahme von ambulanten und stationären ärztlichen Behandlungen

Bei medizinisch notwendigen Heilbehandlungen im Ausland erstatten wir die Kosten für die Erstversorgung durch den Notarzt inkl. Transport zum Arzt oder Krankenhaus und die notwendigen ärztlichen Untersuchungen und Behandlungen.

Wir übernehmen außerdem neben den medizinisch notwendigen Heilbehandlungen die Kosten für Krankenpflege, Unterkunft und Verpflegung im Krankenhaus für Sie. Zusätzlich werden von uns die Kosten für Rooming-In einer Begleitung im selben Krankenhauszimmer getragen.

Erstattung von Behandlungskosten beim Zahnarzt

Wir erstatten die Kosten für die schmerzstillende zahnärztliche Behandlung inklusive einfacher Füllungen. Ebenso übernehmen wir die Reparaturkosten von Zahnersatz und kieferorthopädischen Geräten oder die Anfertigung von provisorischem Zahnersatz.

Krankenrücktransport

Wir übernehmen die Kosten für den von uns organisierten Krankenrücktransport, sofern dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Das ist z.B. dann, wenn die Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Wir bringen Sie entweder an Ihren Wohnsitz in Deutschland oder in das Ihrem Wohnort nächstgelegene Krankenhaus, das aus medizinischer Sicht geeignet ist.

Ebenso zahlen wir die Kosten für eine Begleitperson, wenn die Begleitung medizinisch erforderlich oder angeordnet ist. Bei minderjährigen Kindern übernehmen wir die Transportkosten der Begleitperson in jedem Fall.

Kostenrückerstattung bei einer Personenbergung

Wenn Sie im Urlaub erkranken oder sich verletzen und deswegen von einem Rettungsdienst gesucht, gerettet oder geborgen werden müssen, zahlen wir Ihnen diese Kosten bis 10.000 € pro versicherte Person zurück. Dies gilt auch im Todesfall.

Überführung oder Bestattung im Todesfall

Auf einer Reise verstorbene Personen überführen wir im Todesfall nach Deutschland und übernehmen die anfallenden Kosten. Ebenso zahlen wir, wenn statt der Überführung eine Beerdigung oder eine Feuerbestattung am Sterbeort erfolgt. Pro versicherte Person erstatten wir die Kosten bis zu 10.000 €.

Medizinischer Informationsservice

Unsere Experten informieren Sie bereits bei den Vorbereitungen Ihrer Auslandsreise über vorgeschriebene oder empfohlene Schutzimpfungen für Ihr Reisegebiet und, soweit möglich, über deutsch oder englischsprechende Ärzte oder den Namen eines Krankenhauses in der Nähe Ihres Reiseziels.


Kosten und Finanzen Icon

Was kostet die Auslandskrankenversicherung Langzeit?

Für längere Auslandsaufenthalte zwischen 2-24 Monate optimal absichern.

Bitte beachten Sie: Um die Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen zu können muss Ihr Wohnsitz in Deutschland sein.

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Information zur Verlängerung/Verkürzung des Auslandsaufenthaltes

Verlängerung des Auslandsaufenthalts:

Bei einer unvorhergesehenen Verlängerung des Auslandsaufenthalts kann bis zu einer Woche nach Ablauf des ursprünglichen ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit eine Anschlussversicherung beantragt werden. Dabei erhält der Versicherungsnehmer auch nur Leistungen für die Versicherungsfälle, die während der Laufzeit der Anschlussversicherung neu eingetreten sind.

Vertragsverkürzung:
Bei Nichtantritt der Reise bzw. bei einer vorzeitigen Heimreise kann die Prämie für nicht verbrauchte Monate erstattet werden.

Mehr Informationen

Wann erhalte ich die Leistungen der Auslandskrankenversicherung Langzeit? Wann nicht?

Bei Langzeitreisen erstatten wir die Kosten:

 

  • Wenn für Sie auf Ihrer Reise eine Heilbehandlung medizinisch notwendig wird
  • Wenn ein zugelassener Arzt am Urlaubsort Arzneimittel, Verbandsstoffe oder Verbände verordnet
  • Wenn ein Krankenrücktransport medizinisch sinnvoll und vertretbar ist
  • Wenn Sie ein Angehöriger/eine nahestehende Person am Urlaubsort im Krankenhaus auf Grund eines Versicherungsfalles besuchen muss
  • Wenn Ihr Gepäck im Zusammenhang mit einem Krankenrücktransport nach Hause gebracht werden muss
  • Wenn Ihr Haustier (Hund oder Katze) nach Hause gebracht werden muss, weil sie sich aufgrund eines Versicherungsfalls nicht selbst um Ihr Haustier  kümmern können
  • Wenn eine versicherte Person am Urlaubsort verstorben ist und entweder nach Deutschland überführt oder am Sterbeort beerdigt werden muss
Bei Langzeitreisen leisten wir nicht:

 

  • Wenn Ihnen aufgrund einer Behandlung in Deutschland Kosten entstehen
  • Wenn Sie wegen einer Heilbehandlung ins Ausland reisen
  • Wenn Sie trotz Reisewarnung des Auswärtigen Amtes in ein Kriegsgebiet reisen
  • Wenn Sie sich als Berufssportler während der aktiven Teilnahme an einem Wettkampf verletzt haben
  • Wenn Sie Medikamente, Drogen oder Alkohol missbräuchlich verwendet haben und dies zu einer Erkrankung oder einer Verletzung führt
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Was kostet die Auslandskrankenversicherung Langzeit?

Für längere Auslandsaufenthalte zwischen 2-24 Monate optimal absichern.

Bitte beachten Sie: Um die Auslandskrankenversicherung Langzeit abschließen zu können muss Ihr Wohnsitz in Deutschland sein.

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Auslandskrankenversicherung: älteres Pärchen glücklich am Strand

ADAC Auslandskrankenschutz

Für alle Reisen innerhalb eines Jahres mit jeweils einer maximalen Reisedauer von 63 Tagen bietet der ADAC Auslandskrankenschutz weltweit den optimalen Schutz. Sie können sich selbst oder im Rahmen eines Familienvertrages sich und Ihre gesamte Familie inklusive der Kinder bis zum 23. Geburtstag absichern.

Mehr Informationen
Auslandskrankenversicherung: Studenten im Auslandssemester

Auslandskrankenversicherung für Studenten

Auslandssemester, Work & Travel oder Au-Pair - Auslandsaufenthalte sind bei Studenten sehr beliebt. Doch was tun, wenn man im Ausland eine ärztliche Behandlung benötigt und die Kosten dabei enorm hoch sind? Die Auslandskrankenversicherung ist für Studenten ein wichtiger Schutz.

Informationen zur Auslandskrankenversicherung für Studenten
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Mehr Informationen für Senioren

Was muss ich noch über die Auslandskrankenversicherung Langzeit wissen?

Wann leistet der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit in Zusammenhang mit Covid-19?

Grundsätzlich leistet der Auslandskrankenschutz Langzeit dann, wenn Sie als versicherte Person im Ausland wegen Corona medizinisch behandelt werden müssen. Sie bekommen die Kosten für die Heilbehandlung im Ausland zurückerstattet. Die durch eine Quarantäne entstandenen Kosten werden nicht übernommen.

Bitte beachten Sie dabei:

  • Der ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit muss vor Reisebeginn abgeschlossen werden.
  • Leistungen erhalten Sie dann, wenn Sie als versicherte Person  aufgrund des begründeten Verdachts auf eine Infektion (Krankheitssymptome ersichtlich) ärztlich untersucht werden müssen und das Corona-Testergebnis für die Kostenabrechnung vorliegt
  • Der ADAC Auslandskrankenschutz erstattet Ihnen die Kosten, wenn Sie als versicherte Person auf einem Kreuzfahrtschiff in Quarantäne müssen, bei Ihnen ein ärztlich attestiertes, positives Corona-Ergebnis vorliegt und eine medizinisch, notwendige Heilbehandlung erfolgt

 

Krankenrücktransport

Eine Erkrankung an COVID-19 an sich stellt keinen Anspruch auf einen Krankenrücktransport dar. Es handelt sich um eine Viruserkrankung, die medizinisch behandelt werden muss. Die Kosten für die Heilbehandlung werden übernommen.

Ein Krankenrücktransport wird bedingungsgemäß durchgeführt, wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Sinnvoll kann der Rücktransport z. B. dann sein, wenn nach ärztlicher Prognose die stationäre Behandlung im Ausland länger als 14 Tage dauern würde. Medizinisch vertretbar bedeutet, dass der Transport dem Patienten keinen Schaden zufügt oder ihn einem unverhältnismäßig hohen Risiko aussetzt.

Was muss ich im Schadenfall berücksichtigen?

Folgende Unterlagen werden für die Kostenerstattung benötigt: 
  • Ausgefülltes Schadenmeldeformular (online oder als PDF-Ausdruck)
  • Rechnung(en) mit Zahlungsbeleg
  • bei Medikamenten die ärztliche Verordnung 
  •   

Bitte beachten Sie: Je Schadensfall beträgt die Selbstbeteiligung 100,– €. Hat sich ein Dritter (z. B. Ihre Krankenkasse) an dem Schadensfall mit mehr als 100,– € beteiligt, erstatten wir ohne Abzug der Selbstbeteiligung.

Hinweis für die USA: Bitte lassen Sie die Abrechnung des Krankenhauses über das Formular "HCFA", die des Arztes über das Formular "UB" erstellen.

Wer ist mit der Auslandskrankenversicherung Langzeit des ADAC versichert?

Der Versicherungsschutz wird als Einzelvertrag angeboten, versichert ist die im Versicherungsschein angegebene Person.

Wie lange ist die ADAC Auslandskrankenversicherung Langzeit gültig?

Die ADAC Auslandskrankenversicherung Langzeit kann mit einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten abhängig vom Alter des Versicherungsnehmers abgeschlossen werden.

Versicherungsbeginn
Der Versicherungsvertrag muss spätestens einen Tag vor Grenzübertritt in das Ausland abgeschlossen werden, da der Vertrag frühestens um 0:00 Uhr am Tag nach Eingang des Antrags bei uns beginnt. Der Vertrag muss spätestens am Tag der Ausreise aus Deutschland beginnen, anderenfalls besteht für die gesamte Reise kein Versicherungsschutz. Der Beitrag ist vor Antritt des Auslandsaufenthaltes zu zahlen. Wird der Beitrag erst dann bezahlt, wenn Sie bereits verreist sind, besteht kein Anspruch auf Leistungen.

Sollten Sie zu einem früheren Zeitpunkt als dem angegebenen Versicherungsbeginn aus Deutschland ausreisen, informieren Sie uns bitte umgehend. 

Vertragslaufzeit 
Die Vertragslaufzeit beträgt grundsätzlich 2 Monate und kann gegen Zahlung eines Mehrbeitrages bis zu maximal 24 Monate verlängert werden. 

Vertragsende 
Der Vertrag endet mit dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Eine Kündigung ist nicht erforderlich.

In welchen Ländern gilt der Versicherungsschutz?

Der Versicherungsschutz des ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit gilt weltweit. Ausgenommen ist Deutschland.

Wo kann ich eine Auslandskrankenversicherung Langzeit beim ADAC abschließen?

Den ADAC Auslandskrankenschutz Langzeit können Sie abschließen

- direkt hier online

- in einer Geschäftsstelle

- telefonisch unter 0800 5 12 10 06

ADAC Auslandskrankenschutz: Kostenerstattung nach medizinischer Behandlung im Ausland

Schadenservice: Kosten in der Auslandskrankenversicherung Langzeit einreichen

Sie oder eine mitversicherte Person sind im Urlaub erkrankt, mussten ärztlich behandelt werden und möchten nun die dabei entstandenen Kosten in der Auslandskrankenversicherung Langzeit einreichen?

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