Bei allen angegebenen Preisen handelt es sich um Jahresbeiträge pro Fahrzeug. Alle Preise verstehen sich exklusiv der gesetzlichen MwSt.
Bitte tragen Sie in die folgenden Felder die gewünschte Anzahl der Fahrzeuge ein.
Ich/ wir beantrage/ n folgende Leistungspakete:
Anzahl der
Anhänger/ Auflieger
Anzahl der
Kraftfahrzeuge > 3,5t
Anzahl der
Kombipakete:
Kraftfahrzeuge > 3,5t + Anhänger/ Auflieger
¹
Zusammenfassende Darstellung der wesentlichen Vertragsinhalte aus den AGB:
Kraftfahrzeuge und Anhänger/ Auflieger die älter als 8 Jahre bzw. Kraftfahrzeuge mit einer höheren Laufleistung von mehr als 800.000 km können nur nach vorheriger schriftliches Zustimmung durch den ADAC TruckService in den Vertrag aufgenommen werden. Der Vertragsschutz beginnt nach Ablauf einer 10-tägigen Wartefrist (Werktage) ab Eingang des Vertragsbeitrags beim ADAC TruckService und der Bestätigung des ADAC TruckService über die Annahme des Antrags. Das Paket beinhaltet die Hilfeleistung "Hilfe vor Ort bei technischem Problem", wenn sich die Panne mehr als 50 km (Paket S und M) sowie 25 km (Paket L) entfernt vom generellen Betriebsstandort ereignet. Wenn eine Hilfe vor Ort erfolglos geblieben ist, wird ein Abschleppen des Fahrzeugs in die nächstgelegene Werkstatt vorgenommen. Im Rahmen des Vertrags werden die Kosten für ein Abschleppen bis max. 1.500,- Euro (Paket S), 3.000,- Euro (Paket M) und 4.000,- Euro (Paket L) pro gemeldetem Fahrzeug und Jahr übernommen. Die Vereinbarung beginnt mit Vertragsbeginn mit einer Vertragslaufzeit von einem Jahr. Der Vertrag verlängert sich automatisch jeweils für ein weiteres Jahr, sofern keine Beendigung des Vertragsverhältnisses eintritt. Der Vertrag erlischt bei dauerndem Wegfall (Verkauf, Totalschaden, etc.) des registrierten Fahrzeugs bzw. Anhängers/ Auflieger, außer es wird dem ADAC TruckService innerhalb eines Monats nach dauerndem Wegfall (Verkauf, Totalschaden, etc.) ein Ersatzfahrzeug bzw. Ersatzanhänger/ Auflieger für den Rest der noch laufenden Vertragszeit vom Kunden schriftlich mitgeteilt.
*Die Überwachung beschränkt sich auf Fahrzeuge mit Kühlaggregaten