Rettungsgasse, Falschparker, Elektroauto laden: Wichtige Urteile rund ums Auto

Eine Justizia Statue
Drängeln, Rasen, Falschparken: Aus diesen Gründen landen Autofahrende vor Gericht© Shutterstock/Ulf Wittrock

Führerscheinentzug wegen zu vielen Knöllchen, Fahrverbot für Drängler, Unfallflucht mit Hund: elf aktuelle Urteile aus dem Jahr 2022.

  • Bei 159 Knöllchen ist der Führerschein weg

  • Saftige Strafe für Drängler auf der Autobahn

  • Fahrbahnverengung: Wer hier Vorfahrt hat

Notorischer Falschparker muss Führerschein abgeben

159 Parkverstöße und 15 Tempoverstöße: Bei dieser Menge an Verstößen wurde wegen fehlender Fahreignung die Fahrerlaubnis entzogen. Laut Gericht sei der betroffene Autofahrer offensichtlich nicht willens, sich im Interesse eines geordneten und sicheren Verkehrs an gewisse Vorschriften zu halten (Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 28.10.2022, Az.: VG 4 K 456/21).

Hintermann absichtlich ausgebremst: Autofahrerin haftet

Eine Autofahrerin ärgerte sich so sehr über einen Lkw-Fahrer, der ihr die Vorfahrt genommen hatte, dass sie ihn überholte, sich vor ihn setzte und stark abbremste. Die Folge: ein Auffahrunfall. Die Frau klagte, weil sie der Meinung war, dass der Lkw-Fahrer schuld sei. Sie scheiterte jedoch. Die Richter sahen die komplette Schuld bei ihr (OLG Koblenz, Hinweisbeschluss vom 16.12.2021, Az.: 12 U 1518/21).

Rechts aufgestelltes Temposchild gilt für alle Fahrstreifen

Geschwindigkeitsbeschränkung auf 100 auf der Autobahn
Autobahn: Ein Temposchild auf der rechten Seite gilt für alle Fahrbahnen© iStock.com/querbeet

Ein Autofahrer wurde mit 58 km/h zu schnell auf einer Autobahn geblitzt. Das Tempolimit auf der linken Seite der Autobahn war durch ein anderes Auto verdeckt worden, das auf der rechten Seite nach Ansicht des Betroffenen nur für den Einfädelungsstreifen gültig. Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Amtsgesichts, wonach das Schild auf der rechten Seite auf allen Fahrstreifen wirksam ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.3.2022, Az.: 2 Rbs 31/22).

Die neuen Urteile sind für Autofahrende wichtig ∙ Bild: © ADAC/David Klein/iStock.com, Video: © ADAC e.V.

Zwei Fahrspuren werden zu einer: Keiner hat Vorrang

Wenn zwei Fahrstreifen zu einem werden, und zwei Fahrer gleichzeitig an der Engstelle ankommen, hat keiner der beiden Vorrang. Sie müssen sich vielmehr verständigen, wer zuerst fährt. Gelingt das nicht, müsse man im Zweifel dem anderen den Vortritt lassen, so der Bundesgerichtshof. Im konkreten Fall ging es um einen Lkw und einen Pkw, die an einer Engstelle zusammengestoßen waren (BGH, Urteil vom 08.3.2022, Az. VI ZR 47/21).

E-Auto: Stromkabel darf nicht über Gehweg verlaufen

Ein Ladekabel für ein e-Auto liegt auf dem Gehweg
Stolperfalle auf dem Gehweg: Gericht verbietet E-Autobesitzer Verlegung von Ladekabel© Shutterstock/Zoonar

Die Sicherheit der Fußgänger und Fußgängerinnen geht vor. Mit dieser Begründung wies das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main die Klage eines E-Autobesitzers ab, der bei der Stadt eine Sondernutzung für den Gehweg beantragt hatte. Er wollte die Ladekabel für sein E-Fahrzeug in markierten Kabelbrücken über den Bürgersteig legen. Die Stadt lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass hier Stolperfallen entstehen würden (VG Frankfurt a.M., Urteil vom 24.2.2022, Az.: 12 K 540/21.F).

Rotlichtverstoß: Kein höheres Bußgeld für SUV-Fahrerin

Dieses Urteil ging 2022 durch die Presse: Eine SUV-Fahrerin sollte unter anderem mehr für einen Rotlichtverstoß bezahlen, weil ihr Fahrzeug durch seine Bauart eine größere Gefährdung für andere Verkehrsteilnehmer sei. Das Oberlandesgericht Frankfurt kassierte das Urteil des Amtsgerichts. Der pauschale Verweis, dass der Verstoß mit einem SUV begangen wurde, reiche nicht für ein höheres Bußgeld (OLG Frankfurt a.M., Beschluss vom 29.9.2022, Az.: 3 Ss-OWi 1048/22).

Hund verursacht Radunfall, Besitzerin haut ab

Nicht nur Autofahrer können Unfallflucht begehen. Das Amtsgericht München verurteilte eine Hundebesitzerin, deren frei laufender Hund den Sturz einer Radfahrerin verursacht hatte. Die Radlerin, die auf einem Radweg neben dem Gehweg unterwegs war, überschlug sich und blieb zunächst reglos liegen. Die Hundebesitzerin verließ den Unfallort, ohne sich um die Verletzte zu kümmern oder Personalien anzugeben. Das Gericht verhängte eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen von je 60 Euro (AG München, Urteil vom 11.4.2022, Az.: 941 Cs 442 Js 190826/21).

Drei Monate Fahrverbot für Drängler

Ein drängler fährt auf der Autobahn ganz nah auf den Vordermann auf
Dränglern drohen hohe Strafen© Jürgen Stein

Erst fuhr er so knapp auf, dass die VW-Fahrerin vor ihm das Kennzeichen nicht mehr sehen konnte, und nach dem Überholvorgang bremste er die Autofahrerin fast bis zum Stillstand aus. Schließlich zeigte der Audi-Fahrer, der es auf dem Münchner Ring so eilig hatte, auch noch den Mittelfinger. Das Amtsgericht München verurteilte ihn wegen Nötigung und Beleidigung zu 60 Tagessätzen von je 30 Euro und einem Fahrverbot von drei Monaten (AG München, Urteil vom 19.5.2022, Az.: 943 Cs 412 Js 158569/21).

Rettungsgasse nicht sofort gebildet: Hohes Bußgeld

Über den genauen Zeitpunkt, wann eine Rettungsgasse gebildet werden muss, hat das Oberlandesgericht Oldenburg entschieden: Sofort, sobald Schrittgeschwindigkeit gefahren wird oder der Verkehr zum Stillstand kommt. Es gibt keine Überlegungsfrist.

Der Fall: Ein Autofahrer war auf der mittleren Spur einer dreispurigen Autobahn unterwegs, als der Verkehr baustellendingt ins Stocken kam. Er ordnete sich nicht, wie vorgeschrieben, auf seiner Fahrspur rechts ein, sondern links, und blockierte damit die Rettungsgasse. Seiner Ansicht nach hätte die Rettungsgasse hier erst nach einer gewissen Zeit des Stillstands gebildet werden müssen.

Die Richter sahen das anders, der Autofahrer musste wegen des Nichtbildens einer Rettungsgasse eine Geldbuße von 230 Euro bezahlen. Da die Vorschriften inzwischen verschärft wurden, hätte dem Autofahrer nach heutigem Stand auch ein Fahrverbot gedroht (OLG Oldenburg, Beschluss vom 20.9.2022, Az.: 2 Ss OWi 137/22).

Privatparkplatz: Falschparker sofort abgeschleppt

Wer einen Falschparker abschleppen lässt, muss weder eine gewisse Zeit warten, noch selbst eine konkrete Nutzungsabsicht haben. Die Mieterin eines Parkplatzes hatte ein Abschleppunternehmen gerufen, als sie bemerkte, dass ein anderes Fahrzeug auf ihrem Platz abgestellt worden war. Bis zum Eintreffen der Firma war der Fahrer weg. Die Kosten für den Abschleppeinsatz musste er trotzdem tragen. Das Landgericht München entschied, dass das Risiko hier allein bei ihm als "Besitzstörer" lag (LG München I, Urteil vom 23.6.2022, Az.: 31 S 10277/19).

Mit 200 km/h unterwegs: Mitschuld bei Unfall

Schwerer Unfall auf der Autobahn: Ein Wohnmobilfahrer hatte auf die linke Spur gewechselt und dabei einen Autofahrer übersehen. Vor Gericht musste geklärt werden, ob den Autofahrer, der mit 200 km/h unterwegs war, einen Mitschuld trifft. Während das Landgericht München I die komplette Schuld beim Wohnmobilfahrer sah, legte das Oberlandesgericht München wegen der deutlichen Überschreitung der Richtgeschwindigkeit um 70 km/h eine Mithaftung des Autofahrers von 25 Prozent fest (OLG München, Urteil vom 1.6.2022, Az.: 10 U 7382/21 e).