Diebstahl: Auto parkt vor statt in der Garage

Die Kaskoversicherung ist meist günstiger, wenn das Auto nachts in einer Garage steht. Darf die Versicherung die Leistung kürzen, wenn ein Wagen vor der Garage abgestellt und dann gestohlen wird? Mit dieser Frage beschäftigte sich das Landgericht Magdeburg.
Der Fall: Ein Autobesitzer hatte mit seiner Kaskoversicherung vereinbart, dass er seinen Pkw nachts in einer Garage parkt. Dadurch wurde sein Versicherungstarif günstiger. Das Auto wurde eines Nachts gestohlen. Wie sich herausstellte, war es zu dem Zeitpunkt nicht in der Garage, sondern davor geparkt. Auch sonst hatte der Autobesitzer den Wagen meist einmal pro Woche über Nacht vor der Garage abgestellt. Die Versicherung kürzte deshalb ihre Leistung um 40 Prozent. Weil das rund 20.000 Euro ausmachte, klagte der Autobesitzer gegen die Versicherung.
Versicherung darf Leistungen kürzen
Das LG Magdeburg gab dem Autobesitzer nur teilweise Recht. Es hielt eine Kürzung der Versicherungsleistung immerhin um 30 Prozent für angemessen. Nach Ansicht der Richter hatte der Autobesitzer die Gefahr eines Diebstahls deutlich erhöht, weil die Täter nicht in die Garage eindringen mussten, um das Auto zu stehlen. Er hatte sich im Versicherungsvertrag aber ausdrücklich dazu verpflichtet, das Auto nachts in die Garage zu fahren.
Garageneinfahrt besser als öffentlicher Parkplatz
Mutmaßlich hatten die Täter die Daten des Autoschlüssels ausgespäht. Die Richter führten aus, dass die Diebe das Fahrzeug aus einer verschlossenen Garage nicht so einfach hätten wegfahren können. Sie berücksichtigten aber, dass das Auto in der Garageneinfahrt und nicht auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt war. Die Versicherung durfte die Leistung daher nur um 30 Prozent kürzen.
LG Magdeburg, Urteil vom 11.9.2018, Az.: 11 O 217/18
Autodiebstahl – was nun? So gehen Sie vor, wenn Ihr Wagen gestohlen wurde.