Außenspiegel in der Waschanlage abgerissen
Ohne Schaden in die Waschanlage, ohne Außenspiegel heraus: Gibt es Schadenersatz, wenn der Seitenspiegel bei der Autowäsche abgerissen wird? Ein Urteil des Amtsgerichts München.
Der Fall: Ein Mann fuhr das Auto seiner Tochter in eine Autowaschanlage. Beim Waschvorgang wurde der rechte Seitenspiegel abgerissen. Die Tochter gab an, der Spiegel sei bis zum Beginn des Waschvorgangs unbeschädigt gewesen. Ihr Vater habe die Hinweisschilder in der Waschanlage und die Anweisungen des Personals befolgt. Es habe weder eine Anweisung noch einen Hinweis gegeben, dass die Waschanlage nur mit eingeklappten Spiegeln benutzt werden dürfe. Die Frau verlangte Schadenersatz von der Betreiberin der Waschanlage.
Auto sauber, Außenspiegel ab
Die Betreiberin argumentierte, die Anlage könne technisch nicht für den Schaden verantwortlich sein. Entweder sei der Spiegel schon beschädigt gewesen oder der Fahrer habe den Seitenspiegel vor der Autowäsche nicht eingeklappt. Dass das nötig sei, stehe in den Benutzerhinweisen am Eingang der Waschstraße.
Spiegel vorher nicht beschädigt
Das Amtsgericht München gab der Geschädigten Recht und sprach ihr knapp 330 Euro Schadenersatz zu. Das Auto sei in der Waschanlage gewaschen und bei der Reinigung der rechte Außenspiegel abgerissen worden, so das Gericht. Ein Sachverständiger hatte ausgeführt, dass der Spiegel keine Vorschäden hatte. Es sei zudem nicht ersichtlich, dass der Vater der Autobesitzerin die Waschanlage falsch benutzt habe.
Schaden durch Fehler der Waschanlage
Das Gericht führte aus, die Betreiberin der Waschanlage habe den Einwand, der Spiegel hätte vor der Autowäsche eingeklappt werden müssen, nicht ausführlich genug dargelegt. Daher könne dieser Einwand nicht berücksichtigt werden. Die Betreiberin hätte den Inhalt und die Wahrnehmbarkeit der Benutzerhinweise konkret vortragen müssen. Nachdem sie aber nicht einmal den konkreten Inhalt dieser Hinweise mitgeteilt habe, sei der abgerissene Außenspiegel nur mit einer Fehlfunktion der Waschanlage zu erklären, so das Gericht. Für diese Fehlfunktion habe die Beklagte einzustehen, der Autobesitzerin stehe Schadenersatz zu.
AG München, Urteil vom 23.5.2023, Az.: 171 C 7665/22
Hinweis: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Video der ADAC Juristen
Welche Rechte haben Sie, wenn Ihr Auto in der Waschanlage beschädigt wird? ADAC Juristen erklären das im folgenden Video: