Verkehrsschild verdeckt: Grundstückseigentümer muss Büsche stutzen
Verdecken Büsche und Sträucher, die auf einem privaten Grundstück wachsen, ein Verkehrsschild, muss der Grundstückseigentümer die Pflanzen zurückschneiden. Das hat das Verwaltungsgericht Greifswald entschieden.
Der Fall: Ein Verkehrsschild an einer öffentlichen Straße war durch hohe Sträucher und Büsche verdeckt, die von einem privaten Grundstück in den Straßenraum hineinwuchsen. Die zuständige Behörde forderte die Grundstückseigentümerin daher im Oktober 2019 auf, die Büsche zurückzuschneiden. Diese klagte gegen den Bescheid der Behörde, weil sie sich dafür nicht verantwortlich sah.
Wildwuchs muss beseitigt werden
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht Greifswald hat entschieden, dass die Grundstückseigentümerin den Wildwuchs beseitigen muss. Wird ein Verkehrsschild verdeckt, beeinträchtigt dies die Verkehrssicherheit, so die Richter. Im vorliegenden Fall gehe die Störung der öffentlichen Sicherheit von dem Grundstück der Eigentümerin aus. Diese müsse daher dafür sorgen, dass die Störung beseitigt wird, indem sie die Pflanzen zurückschneidet.
VG Greifswald, Urteil vom 24.2.2021, Az.: 3 A 1417/20 HGW
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