Beim Wandern von umstürzendem Baum verletzt: Schadenersatz?

Wandern liegt nicht erst seit Corona-Zeiten im Trend. Doch was, wenn man bei einer Tour von einem umstürzenden Baum schwer verletzt wird? Kann man Schadenersatz vom Waldbesitzer verlangen? Diese Frage hatte das Oberlandesgericht Naumburg zu entscheiden.
Der Fall: Ein Wanderer war auf dem touristisch beworbenen Harzer-Hexen-Stieg unterwegs. Auf dem Waldgrundstück der Stadt Thale wurde er von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt. Der Wanderer verlangte von der Stadt Schadenersatz und ein Schmerzensgeld von mindestens 200.000 Euro und klagte. Er war der Meinung, dass die Stadt ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt hat. Der Unfall wäre nicht passiert, wenn sie eine Baumschau durchgeführt hätte – dabei wäre der abgestorbene Baum als Gefahr aufgefallen und gefällt worden.
Waldbesitzer haftet nicht
Das Landgericht Magdeburg wies die Klage in der ersten Instanz ab. Die Richter führten aus, dass ein Waldbesucher auch auf Wegen mit waldtypischen Gefahren rechnen muss. Er ist primär selbst für seine Sicherheit verantwortlich. Risiken durch das freie Bewegen in der Natur gehören zum allgemeinen Lebensrisiko. Auf Wanderwegen können und müssen nicht alle Gefahren ausgeschlossen werden, so die Richter. Der Waldbesitzer haftet selbst auf stark frequentierten und touristisch beworbenen Waldwegen nicht für waldtypische Gefahren.
Typische Gefahr im Wald
Der Wanderer war mit dem Urteil nicht einverstanden und legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Entscheidung der ersten Instanz aber bestätigt und die Berufung zurückgewiesen. Die Begründung der Richter: Das Umstürzen des Baumes sei eine "waldtypische" Gefahr, für die die Stadt auch auf Wanderwegen nicht hafte. Der Wanderer hat damit keinen Anspruch auf Schadenersatz.
OLG Naumburg, Beschluss vom 15.12.2020, Az.: 2 U 66/20
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