Unfall beim Wandern: Kein Schadenersatz für umstürzenden Baum

Mann wandert im Wald
Wandernde sind selbst für ihre Sicherheit verantwortlich© iStock.com/hobo_018

Wandern liegt im Trend. Doch was, wenn man bei einer Tour von einem umstürzenden Baum schwer verletzt wird? Kann man Schadenersatz vom Waldbesitzer verlangen? Ein Fall, der bis zum Bundesgerichtshof (BGH) ging.

Der Fall: Ein Wanderer war auf dem touristisch beworbenen Harzer-Hexen-Stieg unterwegs. Auf dem Waldgrundstück der Stadt Thale wurde er von einem umstürzenden Baum erfasst und dabei schwer verletzt. Der Wanderer ist seit dem Unfall querschnittsgelähmt.

Verletzter Wanderer verlangt Schadenersatz

Er verlangte von der Stadt Schadenersatz und Schmerzensgeld von mindestens 200.000 Euro. Denn der Mann war der Meinung, die Stadt habe ihre Verkehrssicherungspflichten verletzt. Er klagte und argumentierte, der Unfall wäre nicht passiert, wenn eine Baumschau gemacht worden wäre – dabei wäre der abgestorbene Baum als Gefahr aufgefallen und gefällt worden.

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Waldbesitzer haftet nicht für Unfall

Die Klage des Wanderers blieb durch alle Instanzen erfolglos. Das Landgericht Magdeburg wies die Klage im Jahr 2020 in erster Instanz ab. Die Richter führten aus, ein Waldbesucher müsse auch auf Wegen mit waldtypischen Gefahren rechnen. Er sei primär selbst die eigene Sicherheit verantwortlich. Risiken durch das freie Bewegen in der Natur gehörten zum allgemeinen Lebensrisiko.

Auf Wanderwegen könnten und müssten nicht alle Gefahren ausgeschlossen sein, so die Richter. Denn fordere man, Wanderwege müssten völlig gefahrlos sein, müsste man aus Haftungsgründen auf reizvolle Routen und einsame Waldpfade verzichten. Der Waldbesitzer hafte selbst auf stark frequentierten und touristisch beworbenen Waldwegen nicht für waldtypische Gefahren.

Typische Gefahr im Wald

Der Wanderer war mit dem Urteil nicht einverstanden und legte Berufung ein. Das Oberlandesgericht Naumburg hat die Entscheidung aber bestätigt und die Berufung zurückgewiesen. Die Begründung der Richter: Das Umstürzen des Baumes sei eine "waldtypische" Gefahr, für die die Stadt auch auf Wanderwegen nicht hafte. Auch der in letzter Instanz eingeschaltete Bundesgerichtshof (BGH) bestätigte die Entscheidung. Der Wanderer hat damit keinen Anspruch auf Schadenersatz.

BGH, Beschluss vom 21.9.2023, Az.: VI ZR 357/21