Verkehrsschild beklebt – Haftstrafe wegen Sachbeschädigung

Ein Strassenschild in Berlin ist so mit Aufklebern beklebt, daß es nicht mehr erkennbar ist
Überkleben verboten: Verkehrsschilder müssen sichtbar sein © mauritius images/Alamy/Horst Schtok

Wer Verkehrsschilder überklebt, riskiert ein Verfahren wegen Sachbeschädigung. Das kann sogar eine Haftstrafe nach sich ziehen. Das zeigt eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken.

Der Fall: Ein Mann war wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer Haftstrafe von neun Monaten verurteilt worden. Ihm war nachgewiesen worden, dass er in zwölf Fällen Verkehrs- und Hinweisschilder im öffentlichen Raum mit selbst angefertigten Plakaten beklebt hatte. Dazu hatte er einen Kleber verwendet, der nicht zu beseitigen ist. Die Schilder mussten ausgetauscht werden, es entstand ein Sachschaden von mehreren zehntausend Euro.

Schild beklebt: Haft wegen Sachbeschädigung

Der "Schilder-Plakatierer" versuchte, sich mit Rechtsmitteln gegen die Haftstrafe zu wehren. Doch die Berufung scheiterte vor dem Landgericht Landau. Der Mann legte Revision ein. Diese hat das OLG Zweibrücken einstimmig verworfen. Das Gericht hatte die Berufungsentscheidung überprüft und konnte keine Rechtsfehler erkennen, die den angeklagten Plakatkleber benachteiligt hätten. Damit ist die Verurteilung rechtskräftig, und der Verurteilte muss seine Haftstrafe im Gefängnis absitzen.

OLG Zweibrücken, Beschluss vom 17.8.2021, Az.: 1 OLG 2 Ss 42/21

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