Wer haftet für Unfall auf der Rodelbahn?

Man hat Probleme beim Rodeln
Rodel macht Spaß, kann aber auch gefährlich sein© Shutterstock/Sophia Floerchinger

Unfall beim Rodeln: Gibt es Schmerzensgeld, wenn ein Schlittenfahrer auf der Rodelbahn einen Fußgänger rammt? Ein Urteil des Oberlandesgerichts München.

Der Fall: In einer hellen Mondnacht fuhr ein Schlittenfahrer mit seiner Frau eine Rodelbahn hinunter. Die Rodelstrecke ist ein Forstweg, der auch von Fußgängern für den Aufstieg benutzt wird. Sie war mit einer Lichterkette schwach beleuchtet. Von unten kamen ihnen ein Fußgänger mit seinem Begleiter entgegen, beide zogen Schlitten hinter sich her. Es kam zum Zusammenstoß. Der Fußgänger hatte noch versucht, sich im Tiefschnee in Sicherheit zu bringen, trug aber erhebliche Verletzungen am Knie davon. Er verlangte Schmerzensgeld, die Sache ging vor Gericht.

Schlittenfahrer verletzt Fußgänger

In erster Instanz bekam der Fußgänger Schmerzensgeld zugesprochen. Das Gericht nahm an, den Schlittenfahrer träfe die volle Schuld an dem Unfall. Dagegen legte dieser Berufung ein.

Ohne Erfolg: Das OLG München bestätigte die Entscheidung. Der Schlittenfahrer hafte in voller Höhe für die Schäden des Fußgängers, so das Gericht. Die Beweisaufnahme hatte ergeben, dass er mit deutlich über 20 km/h unterwegs gewesen sein muss, als er den Fußgänger bemerkte. Das war nach Ansicht des Gerichts in diesem Fall zu schnell.

Rodler darf nur auf Sicht fahren

Wie schnell ein "sorgfältiger" Rodelnder unterwegs sein dürfe, ließe sich pauschal nicht beantworten, so das Gericht. Auf dieser Rodelbahn müsse man mit Fußgängern rechnen, weil die Strecke gleichzeitig von abfahrenden Rodelnden und aufsteigenden Fußgängern benutzt werde. Ein Rodelnder dürfe daher – vergleichbar mit dem Straßenverkehr – nur so schnell fahren, dass er in der überschaubaren Strecke anhalten kann, führten die Richter aus.

Mit Fußgängern gebe es Situationen, in denen Rodelnde nicht mehr zuverlässig ausweichen könnten – zum Beispiel, wenn ihnen auf der Rodelbahn ein Pulk von Fußgängern entgegenkommt oder jemand auf der Bahn gestürzt ist. Außerdem könnten auch gute Rodler den Schlitten nicht immer sicher beherrschen und "passgenau" ausweichen, so das Gericht. Es gelten daher die gleichen Sorgfaltsanforderungen wie bei einer unklaren Verkehrslage im Straßenverkehr.

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Zu schnell auf Rodelbahn unterwegs

Der Schlittenfahrer war zu schnell unterwegs, davon war das Gericht überzeugt. Durch den Geschwindigkeitsverstoß habe er den Unfall verursacht. Er habe die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen, weil er vor dem Fußgänger nicht mehr sicher anhalten konnte.

Kein Mitverschulden des Fußgängers

Ein Mitverschulden des Fußgängers sahen die Richter nicht – weder im Ausweichversuch noch darin, dass er in der mondhellen Nacht auf der beleuchteten Schlittenbahn keine Stirnlampe getragen hatte. Es gebe keine generelle Pflicht zur "Beleuchtung" von Fußgängern, um von anderen Verkehrsteilnehmern besser gesehen zu werden, so das Gericht.

OLG München, Urteil vom 23.2.2022, Az.: 7 U 1195/21