Traktor schleudert Stein hoch, Motorradfahrer verletzt
Ein Motorradfahrer wird durch einen Stein verletzt, den ein Traktor beim Mähen der Wiese neben einer Straße aufgewirbelt hat. Haftet der Landwirt für die Schäden? Ein Urteil des Oberlandesgerichts München.
Der Fall: Ein Motorradfahrer fuhr mit etwa 80 km/h auf einer Landstraße in Bayern. Neben der Straße mähte ein Landwirt mit seinem Traktor die Wiese. Dabei wirbelte der Traktor einen Stein auf, der das Bike beschädigte und den Motorradfahrer am Schienbein verletzte. Der Mann verlangte Schadenersatz und Schmerzensgeld. Aber der Landwirt sah sich für den Unfall nicht verantwortlich. Die Angelegenheit landete vor Gericht. In der ersten Instanz verlor der Biker, er legte Berufung ein. Mit Erfolg.
Beim Mähen Stein aufgewirbelt
Das Oberlandesgericht München gab dem Biker Recht. Ein Sachverständiger hatte bestätigt, dass der Stein vom Mähwerk des Traktors aufgewirbelt wurde und nicht vom Motorradfahrer auf der Straße. Das Mähwerk rotiere mit einer Geschwindigkeit zwischen 250 und 300 km/h. Der Stein sei mit einer Geschwindigkeit von rund 200 bis 250 km/h beim Motorradfahrer angekommen.
Traktor als Fahrzeug anzusehen?
Was für den Fall entscheidend war: War der Traktor zum Zeitpunkt des Unfalls als Arbeitsgerät oder als normales Fahrzeug im Einsatz? Bei einer Einstufung als Arbeitsgerät müsste der Traktorfahrer nicht haften, der Stein wäre dann als allgemeines Lebensrisiko des Bikers anzusehen.
Biker bekommt Schadenersatz
Die Münchner Richter stuften den Traktor in diesem Fall als Fahrzeug ein. Der Grund: Der Traktor fuhr so nah am Rand der Wiese, dass er vom Bankett den Stein aufschleuderte. Das Bankett sei als Teil der Straße anzusehen, und damit habe der Traktor als Fahrzeug am Straßenverkehr teilgenommen, so das Gericht. Der Biker sei an dem Unfall nicht mit schuld. Er bekam seine Schäden von der Versicherung des Landwirts ersetzt.
OLG München, Urteil vom 31.1.2024 , Az.: 10 U 683/23 e