Skifahrer haftet: Skiunfall wegen Verstoß gegen FIS-Regeln

Oberstes Gebot beim Ski- und Snowboardfahren: Rücksicht nehmen auf andere ∙ Bild: © ADAC/David Klein/iStock.com, Video: © ADAC e.V.

Ein Skifahrer muss Schadenersatz zahlen, wenn er auf der Piste gegen die FIS-Regeln* verstößt und deswegen einen anderen Wintersportler verletzt. Ein Urteil des Landgerichts Frankenthal.

Der Fall: Ein Ski- und ein Snowboardfahrer nahmen an einer Skireise nach Lake Louise in Kanada teil. Bei einer Abfahrt überholte der Skifahrer den Snowboardfahrer. Die beiden stießen zusammen, der Snowboardfahrer wurde verletzt. Zurück in Deutschland wurden ein Kreuzband- und Seitenbandriss sowie eine Verletzung des Innen- und Außenmeniskus festgestellt. Der Snowboardfahrer verlangte Schadenersatz und Schmerzensgeld. Er verklagte den Skifahrer.

Skiunfall: Skifahrer kollidiert mit Snowboarder

Das Landgericht Frankenthal gab dem Snowboarder Recht. Der Skifahrer müsse für alle Unfallfolgen haften, weil er gegen die FIS-Regeln verstoßen habe. Er hatte selbst geschildert, er habe unmittelbar vor dem Unfall zu einem Linksschwung angesetzt und sei dabei leicht bergauf gefahren. Nach Nr. 5 der FIS-Regeln muss sich der Skifahrer, der hangaufwärts schwingen oder fahren will, nach unten und oben vergewissern, dass er dabei weder sich selbst noch andere gefährdet. Diese besondere Sorgfaltspflicht habe der Skifahrer nicht beachtet, so die Richter.

Snowboarder fährt trotz Schmerzen weiter

Der Snowboarder machte nach dem Unfall trotz Schmerzen weitere Abfahrten und nahm sogar an einem Helikopter-Skiing teil. Die Richter hatten dennoch keinen Zweifel, dass seine schwere Knieverletzung von dem Unfall mit dem Skifahrer stammte und nicht erst in den Tagen danach entstanden war. Ein orthopädischer Sachverständiger erklärte, Snowboardfahren sei im Vergleich zum Skifahren knieschonender. Außerdem werde das Knie bei den hervorragenden Schneeverhältnissen in Kanada nicht so stark belastet. Außerdem hätten erfahrene und ambitionierte Sportler oft eine höhere Schmerztoleranz.

Schadenersatz und Schmerzensgeld für Snowboarder

Das Gericht sprach dem Snowboardfahrer Ersatz seines Verdienstausfalls in Höhe von 20.000 Euro und 7000 Euro Schmerzensgeld für seine Verletzungen zu.

LG Frankenthal, Urteil vom 27.11.2020, Az.: 7 O 141/19

FIS-Regeln kurz erklärt

Die *FIS-Regeln sind allgemeine Verhaltensregeln für Skifahrer und Snowboarder. Sie wurden vom Internationalen Ski-Verband FIS aufgestellt und gelten weltweit. Die Regeln sollen – vergleichbar mit der Straßenverkehrsordnung – Unfälle und gegenseitiges Gefährden vermeiden. Der oberste Grundsatz in den FIS-Regeln: Rücksichtnahme auf andere.