Totalschaden: Wer zahlt restliches Benzin im Autowrack?

Autowrack steht am Straßenrand
Totalschaden: Wer trägt die Kosten für das restliche Benzin im Tank?© iStock.com/aogreatkim

Totalschaden nach unverschuldetem Crash: Muss die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers auch das restliche Benzin im Tank des Autowracks erstatten? Das hatte das Amtsgericht Bad Kissingen zu entscheiden.

Der Fall: Nach einem unverschuldeten Totalschaden forderte der geschädigte Autobesitzer von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers 62,50 Euro für das restliche Benzin im Tank. Dessen Wert habe er bei dem Verkauf des Autowracks nicht realisieren können, argumentierte der Geschädigte. Das Abpumpen wäre genauso teuer wie das Benzin gewesen. Er klagte.

Restliches Benzin wird nicht erstattet

Das Amtsgericht Bad Kissingen wies die Klage ab. Zwar gehöre der Kraftstoff im Tank dem Geschädigten, ebenso wie das Auto selbst. Das restliche Benzin stelle aber keine "ersatzfähige Einbuße" dar, so das Gericht. Wenn der Geschädigte es nicht ohne Bezahlung dem Aufkäufer des Autowracks überlassen wolle, müsse er das restliche Benzin selbst abpumpen. Er hätte das Benzin ganz einfach mit einem Schlauch durch Ansaugen in einen Kanister umfüllen können, so das Gericht. Die Kfz-Versicherung musste den Betrag für die restliche Tankfüllung nicht erstatten.

AG Bad Kissingen, Urteil vom 9.3.2021, Az.: 72 C 383/20