Ohnmacht während der Fahrt – Führerschein weg?

Mann legt seinen Kopf auf das Lenkrad
Kann völlig überraschend kommen: Ein Ohnmachtsanfall am Steuer © Shutterstock/eggeegg

Verliert ein Autofahrer seinen Führerschein, wenn er während der Autofahrt ohnmächtig wird? Mit dieser Frage hatte sich das Landgericht Oldenburg zu befassen.

Der Fall: Ein Autofahrer hatte bei einer Fahrt das Bewusstsein verloren. Das Amtsgericht Oldenburg hatte ihm deshalb vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. Die Begründung: Er hätte sich trotz eines "körperlichen Mangels" wie Schwindel und der Gefahr einer Ohnmacht ans Steuer gesetzt. Der Autofahrer legte Rechtsmittel ein.

Autofahrer wird bei der Fahrt ohnmächtig

Das Landgericht Oldenburg hob den Beschluss des Amtsgerichts auf, und der Mann bekam seine Fahrerlaubnis zurück. Das Landgericht führte aus, dass die Voraussetzungen für eine vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis nicht vorlägen. Der Autofahrer habe nicht damit rechnen müssen, während der Fahrt ohnmächtig zu werden.

Er hatte zwar angegeben, dass ihm am Vormittag des betreffenden Tages schon einmal schwindlig gewesen sei. Nachdem er etwas gegessen und getrunken habe, sei es ihm aber wieder gut gegangen. Das Gericht führte aus, dass der Mann sich dadurch zu Recht nicht davon hatte abhalten lassen, Auto zu fahren. So vorsichtig sein zu müssen überspanne die Sorgfaltsanforderungen, die ein Autofahrer erfüllen müsse, so das Gericht.

Kurzzeitiges Schwindelgefühl: Nicht unüblich

Ein kurzzeitiges Schwindelgefühl sei keine sonderlich unübliche und besorgniserregende Erscheinung, wegen der ein Autofahrer mit einem Ohnmachtsanfall rechnen müsse. Der Mann habe keine Anhaltspunkte gehabt, aus denen er hätte schließen müssen, dass seine Leistungsfähigkeit so eingeschränkt war, dass er ein Kfz nicht mehr sicher führen könne, so die Richter. Sie entschieden, dass der Autofahrer seinen Führerschein unverzüglich zurückbekommen muss.

LG Oldenburg, Urteil vom 22.4.2021, Az.: 4 Qs 167/21

Anmerkung der ADAC Clubjuristen:

Der Autofahrer hatte in dem Verfahren angegeben, dass ihm zu Hause schon öfter schwindelig geworden sei. Beim Autofahren sei ihm das aber noch nie passiert. Etwa eineinhalb Jahre vor dem Ohnmachtsanfall am Steuer hatte er schon einmal das Bewusstsein verloren. Das sei aber passiert, als er längere Zeit kopfüber arbeiten musste. Das Gericht war der Ansicht, dass der Autofahrer trotzdem nicht damit rechnen musste, auch beim Autofahren ohnmächtig zu werden.

Hätte der Autofahrer schon vor dem Ohnmachtsanfall am Steuer unter häufigen Schwindelanfällen mit Ohnmachtszuständen gelitten, hätte das Gericht vermutlich anders entschieden.