Motorrad auf Parkplatz für E-Autos abgestellt: Ist das Abschleppen zulässig?
Wer sein Motorrad verbotswidrig auf einem Parkplatz für E-Autos abstellt, riskiert abgeschleppt zu werden. Auch wenn keine konkrete Behinderung vorliegt. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.
Der Fall: Ein Motorradfahrer parkte sein Bike auf einem Ladeplatz für E-Fahrzeuge. Die Behörde ließ das Motorrad daraufhin auf den angrenzenden Bürgersteig versetzen. Dadurch entstanden Kosten in Höhe von 75 Euro, die der Motorradfahrer zahlen sollte. Damit war er nicht einverstanden und klagte.
Abschleppen auch ohne konkrete Behinderung
Das Verwaltungsgericht Düsseldorf wies die Klage ab, denn die Abschleppmaßnahme und der Gebührenbescheid seien rechtmäßig. Das Abschleppen eines verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs sei dann verhältnismäßig, wenn durch das verkehrswidrigen Parken eine Verkehrsfläche in ihrer Funktion beeinträchtigt sei. Auf eine konkrete Verkehrsbehinderung komme es nicht an, so die Richter.
Ladesäule blockiert
Werde ein Fahrzeug mit Verbrenner-Motor an einer Ladestation für E-Fahrzeuge abgestellt, könne man in der Regel von einer Funktionsbeeinträchtigung ausgehen. Fahrer von E-Autos dürften dort bevorrechtigt parken und darauf vertrauen, dass ihnen der gekennzeichnete Parkraum zur Verfügung steht. Eine Behörde müsse vor dem Abschleppen nicht prüfen, ob konkreter Bedarf an freizuhaltenden E-Parkplätzen bestehe.
VG Düsseldorf, Urteil vom 19.9.2023 , Az.: 14 K 7479/22