Nach einem Metzgereibesuch findet ein Mann nicht nur ein Knöllchen an seinem Auto. Auch der Scheibenwischer ist beschädigt. Wer zahlt den Schaden? Mit dieser Frage mussten sich Münchner Gerichte beschäftigen. Der Fall: Ein Mann parkte seinen Mercedes verbotswidrig vor einer Metzgerei. Er wollte sich schnell eine Leberkässemmel kaufen. Da in der Metzgerei viel los war, dauerte der Einkauf länger als erwartet. Strafzettel am Auto, Scheibenwischer beschädigt Als der Mercedes-Fahrer nach einer Viertelstunde mit seiner Semmel zurückkehrte, steckte ein Knöllchen unter einem Scheibenwischer. Der Scheibenwischer war abgebrochen. Das bemerkte der Autofahrer aber erst, als er seinen Wagen startete, sodass der defekte Wischer die Windschutzscheibe zerkratzte. Der Autofahrer machte die Polizeihostess für den Schaden verantwortlich und verlangte diesen vom Freistaat Bayern ersetzt. Es ging um einen Streitwert von 1264 Euro. Autofahrer fordert Geld für Schaden In erster Instanz scheiterte der Autofahrer mit seiner Forderung nach Schadenersatz. Er wollte das nicht akzeptieren und legte Berufung ein. Die Berufungsverhandlung fand teilweise im Hof des Oberlandesgerichts München statt, um das Geschehen am Auto des Mercedes-Fahrers nachzustellen. Bei dem Ortstermin wurden die Scheibenwischer in die gleiche Position wie am Tag vor der Metzgerei gebracht. Dann demonstrierte die Polizistin, wie sie die Strafzettel immer entweder unter oder in den Scheibenwischer steckt. Beides passierte vor den Augen der Richter ohne Anwendung von Gewalt am Scheibenwischer. Kein Beweis, kein Schadenersatz Die Richter führten in der anschließend fortgeführten Verhandlung aus, dass nicht bewiesen sei, dass die Polizeihostess den Scheibenwischer abgebrochen habe. Es gebe keine Augenzeugen für den Vorfall. Nach Ansicht der Richter sei auch vorstellbar, dass ein neugieriger Passant nach dem Strafzettel gegriffen und dabei den Scheibenwischer beschädigt habe, während der Autofahrer in der Metzgerei auf seine Leberkässemmel wartete. Die Richter rieten dem Autofahrer, seine Berufung zurückzuziehen. Diesem Rat folgte er, aus dem Schadenersatz wurde somit nichts.