Dubioser Autokauf: Lamborghini gutgläubig erworben?

Ein Lamborghini fährt auf einer Straße
Keine gute Idee: Einen Lamborghini nachts an einem Schnellrestaurant kaufen© Shutterstock/Jarlat Maletych

Mitten in der Nacht in einem Schnellrestaurant von zwielichtigen Männern einen Lamborghini kaufen: Ein gutgläubiger Erwerb des Sportwagens ist unter solchen Umständen nicht möglich. So urteilte das Oberlandesgericht Oldenburg.

Der Fall: Ein Mann aus Spanien hatte seinen Lamborghini an eine Agentur vermietet, die den Wagen weitervermietete. Nachdem der Sportwagen am Ende der Mietzeit nicht zurückgegeben wurde, wurde er zur Fahndung ausgeschrieben.

Lamborghini unterschlagen

Einige Zeit später wurde der Lamborghini bei mobile.de in Deutschland zum Verkauf angeboten. Ein Sportwagen-Fan meldete sich auf die Annonce. Als Verkäufer traten zwei Brüder auf, die den Lambo angeblich für den in Spanien lebenden Eigentümer verkaufen sollten. Nach der Besichtigung auf dem Parkplatz einer Spielothek war man sich einig: Der Sportwagen sollte ein paar Tage später an einer Tankstelle übergeben und der alte Lamborghini des Käufers in Zahlung genommen werden. Zuvor bräuchten ihn die Verkäufer noch für eine Hochzeitsfahrt.

Autokauf mitten in der Nacht im Schnellimbiss

Am Tag der Übergabe kamen die Brüder mehrere Stunden zu spät zum vereinbarten Treffen, angeblich wegen Stau und einer Polizeikontrolle. Um ein Uhr nachts unterschrieben die Beteiligten schließlich in einer Filiale des Schnellrestaurants Burger King den Kaufvertrag.

Die Brüder legten dem Käufer dabei eine Kopie der Vorderseite des Personalausweises des angeblichen Eigentümers vor. Dessen Name und Adresse waren im Kaufvertrag und den Zulassungsbescheinigungen unterschiedlich geschrieben. Der Käufer gab trotzdem seinen alten Lamborghini für 60.000 Euro in Zahlung und zahlte weitere 70.000 Euro in bar. Als er das Auto auf sich anmelden wollte, flog der Schwindel auf.

Der spanische Eigentümer klagte auf Herausgabe des Sportwagens. In erster Instanz hatte er damit keinen Erfolg, weil das Landgericht Oldenburg annahm, der Käufer habe das Auto gutgläubig erworben. Die Sache ging in Berufung.

Käufer hätte misstrauisch werden müssen

Das Oberlandesgericht Oldenburg sah das anders und gab dem spanischen Eigentümer Recht. Die Umstände des Verkaufs seien so zwielichtig gewesen, dass der Käufer hätte stutzig werden müssen, selbst wenn er die originalen Zulassungsbescheinigungen vorgelegt bekam. Er habe nur mit den Brüdern Kontakt gehabt, eine Vollmacht des angeblichen Eigentümers habe er sich nicht vorlegen lassen.

Auch angesichts dieser dubiosen Umstände hätte der Käufer weiter nachforschen müssen: Ort und Zeit des Abschlusses des Kaufvertrags, die Nutzung des Lambos für eine Hochzeit und die unterschiedliche Schreibweise der Personalien des angeblichen Eigentümers. Die Tatsache, dass die Brüder seinen alten Lamborghini ohne Nachfrage in Zahlung nahmen, hätte den Käufer ebenfalls misstrauisch machen müssen, so das Gericht.

Kein gutgläubiger Erwerb möglich

Außerdem wäre nach Ansicht des Gerichts auch deshalb besondere Vorsicht geboten gewesen, weil der Luxuswagen erst wenige Tage vor dem Verkauf in Deutschland zugelassen worden war. Der Käufer könne sich nicht auf einen gutgläubigen Erwerb berufen und müsse das Auto an den spanischen Kläger herausgeben, entschied das Gericht.

OLG Oldenburg, Urteil vom 27.3.2023, Az.: 9 U 52/22