Hund verursacht Unfall: Besitzerin wegen Unfallflucht verurteilt

Zwei Hunde rennen auf einem Radweg
Hundebesitzer können Unfallflucht begehen, wenn ihr Hund einen Unfall verursacht© Shutterstock/OlgaOvcharenko

Wer an einem Unfall beteiligt ist, muss sich um verletzte Menschen kümmern. Warum das Amtsgericht München eine Hundebesitzerin wegen Unfallflucht verurteilt hat.

Der Fall: Zwei Hundebesitzerinnen führten ihre Hunde auf einem Gehweg Gassi. Daneben lag ein Radweg. Eine der Frauen ließ ihren Hund von der Leine, die beiden Hunde tollten herum. Dabei lief ihr Vierbeiner auf den Radweg vor das Fahrrad einer Frau. Das Vorderrad blockierte, die Radlerin überschlug sich und blieb zunächst reglos liegen. Sie erlitt unter anderem ein Schleudertrauma, am Fahrrad entstand ein Schaden von etwa 120 Euro.

Die Erstversorgung übernahm die Begleitung der Radfahrerin. Die Hundebesitzerin dagegen verließ den Unfallort, ohne sich um die Verletzte zu kümmern oder ihre Personalien anzugeben. Das zog ein Verfahren wegen Unfallflucht nach sich.

Hund verursacht Sturz einer Radfahrerin

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht München gab die Hundebesitzerin ihren Fehler zu. Der Unfall und seine Folgen taten ihr leid. Als Rechtfertigung für die Unfallflucht gab sie an, sie habe panische Angst gehabt, ihr Hund könnte auf die Straße laufen. Sie habe das Tier suchen wollen und deshalb den Unfallort verlassen.

Der Hund habe seit dem Unfall Angst vor Fahrrädern, gab die Frau weiter an. Erst nach mehreren Monaten Übung mit einem Hundetrainer habe der Vierbeiner wieder Gassi gehen wollen. Die Hundebesitzerin verpflichtete sich freiwillig, der Radfahrerin 800 Euro Schmerzensgeld zu bezahlen.

Geldstrafe: Hundehalter begeht Unfallflucht

Das Amtsgericht verurteilte die Hundebesitzerin wegen Unfallflucht zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen von je 60 Euro. Dabei berücksichtigte es zugunsten der Frau, dass sie die Tat zugab, keine Vorstrafen hatte und die Tatfolgen bedauerte. Auch das freiwillige Schmerzensgeld spreche für die Frau, so das Gericht.

Verletzter Radfahrer kommt vor Suche nach Hund

Nach Ansicht des Gerichts war es aber nicht gerechtfertigt, angesichts der zunächst reglosen Radlerin nach dem Hund zu suchen, auch wenn diese von anderen Helfern versorgt wurde. Die Hundebesitzerin hätte nach Ansicht des Gerichts erst ihre Personalien angeben und sich dann auf die Suche nach ihrem Hund machen können.

AG München, Urteil vom 11.4.2022, Az.: 941 Cs 442 Js 190826/21