Grüne Fußgängerampel: Nicht einfach losgehen

Frau die eine Ampel überqueren möchte
Dürfen sich Fußgänger auf die grüne Fußgängerampel verlassen?© iStock.com/SolStock

Ein Lkw-Fahrer überfährt bei stockendem Verkehr an einer Fußgängerampel eine Frau. Haftet er für die Unfallfolgen oder hätte die Fußgängerin nicht losgehen dürfen? Ein Urteil des Landgerichts Lübeck.

Der Fall: Eine 85-jährige Frau stand an einer Fußgängerampel und wartete darauf, die Straße überqueren zu können. Ein Lkw-Fahrer schaffte es wegen des stockenden Verkehrs nicht mehr über die Kreuzung. Er wartete kurz vor dem Fußgängerüberweg. Die Fußgängerampel wurde grün, und die Frau ging los. Zur selben Zeit fuhr der Lastwagen an.

Lkw überfährt Fußgängerin

Es kam zum Unfall: Der Lkw überrollte die Fußgängerin. Die Frau wurde schwer verletzt und verlor ihr linkes Bein. Abgesehen von bleibenden schweren körperlichen Beeinträchtigungen sitzt die Frau seitdem im Rollstuhl und musste wegen der Unfallfolgen aus ihrer Wohnung in ein Pflegeheim umziehen. Die Frau verlangte insgesamt 80.000 Euro Schmerzensgeld. Die Versicherung des Lkw-Fahrers wollte nur 10.000 Euro zahlen. Sie argumentierte, die Frau hätte nicht über die Straße gehen dürfen, sondern zuerst den Lkw als sogenannten Kreuzungsräumer durchfahren lassen müssen.

Landgericht gibt Fußgängerin Recht

Das Landgericht Lübeck gab der Frau in vollem Umfang Recht, die Versicherung muss zahlen. Der Lastwagenfahrer habe einen schweren Verkehrsverstoß begangen, urteilten die Richter. Denn bei stockendem Verkehr dürfen Fahrzeuge nicht auf den Fußgängerüberweg fahren, wenn sie auf ihm warten müssen. Ob das Fahrzeug noch bei Grün in die Kreuzung einfahren könne, sei dabei unwichtig. Der Lkw-Fahrer hätte vor dem Anfahren sicherstellen müssen, dass er niemanden gefährdet, so das Gericht.

Keine Vorfahrt für Kreuzungsräumer

Das Gericht merkte zwar ausdrücklich an, dass die Fußgängerin trotz grüner Ampel nicht einfach hätte losgehen dürfen. Sie hätte sich vergewissern müssen, dass der Lkw nach Auflösung des Staus tatsächlich stehen bleibt, führten die Richter aus. Allerdings habe der Lastwagenfahrer als Kreuzungsräumer keine Vorfahrt und hätte damit rechnen müssen, dass an der Fußgängerampel Leute über die Straße gehen. Es liege deshalb ein weit überwiegendes Verschulden des Lkw-Fahrers vor, ein Mitverschulden der Fußgängerin trete dahinter zurück. Der Lkw-Fahrer haftet folglich allein für die Unfallfolgen, seine Versicherung musste den Schaden voll erstatten.

LG Lübeck, Urteil vom 29.9.23, Az.: 3 O 336/22