Flug annulliert: Höhere Sitzklasse und anderer Abflughafen?

Frau sitzt im Flugzeug und arbeitet
Nach Flugannullierung: Erstattung von teureren Tickets möglich?© Shutterstock/GaudiLab

Die Airline storniert den Flug, Ersatzbeförderung Fehlanzeige: In so einem Fall dürfen Passagiere selbst tätig werden und einen Alternativflug buchen. Aber muss die Airline auch die Tickets für eine höhere Sitzplatzklasse und von einem anderen Abflughafen erstatten? Ein Urteil des Landgerichts Köln.

Der Fall: Ein Ehepaar wollte im März 2020 von Singapur nach Deutschland fliegen. Die Airline stornierte diesen Flug. Eine Ersatzbeförderung bot sie den Passagieren nicht an. Nach der Annullierung bat der Ehemann per E-Mail und Telefon vergeblich um Infos, wie es nun weitergehen solle. Einen Tag später wurde er selbst tätig, denn zu der Zeit drohte wegen der Corona-Pandemie die Schließung von Flughäfen. Der stornierte Flug wäre am folgenden Tag gegangen.

Airline bietet keinen Ersatzflug an

Da es am geplanten Abflugtag von Singapur keine adäquaten Ersatzflüge mehr nach Deutschland gab, suchte der Mann nach Direktflügen ab Phuket. Denn dort hielt sich das Ehepaar zum Zeitpunkt der Annullierung auf. Er fand nur noch Verbindungen in der Business-Class für gut 5.000 Euro statt Premium-Economy. Er buchte und stornierte die Tickets für den selbst gebuchten Zubringerflug von Phuket nach Singapur.

Airline erstattet nur günstigeren Flug

Die Airline zahlte gut 2.500 Euro für die annullierten Singapur-Deutschland-Flüge zurück. Der Ehemann verlangte aber die Kosten für die selbst gebuchten Ersatzflüge in der Business-Class von Thailand nach Deutschland. Die Sache ging vor Gericht.

Gericht: Erstattung für Ticket in der Business-Class

Das Landgericht Köln gab dem Passagier Recht, denn die Airline sei in diesem Fall schadenersatzpflichtig. Dass die Airline nach der Annullierung keine zeitnahen Ersatzflüge angeboten hat, sei eine Pflichtverletzung, so das Gericht. Der Mann habe daher nach der EU-Fluggastrechteverordnung einen Anspruch auf Erstattung der Kosten.

Dass der Flug von einem anderen Abflugort abhob und eine bessere Sitzklasse hatte, sei nach Ansicht des Gerichts unerheblich. Denn am 18.3.2020 drohte wegen der Pandemie bereits die Schließung aller Flughäfen. Das Ehepaar habe daher den Ersatzflug in der Business-Class für den 19.3.2020 buchen dürfen, auch wenn er teurer war als der Flug von Singapur nach Deutschland. Da es keine anderen Flugmöglichkeiten gegeben habe, sei das gerechtfertigt.

Der Mann bekam allerdings die Stornokosten für die Flugtickets von Thailand nach Singapur nicht erstattet. Denn dies war ein separat gebuchter Flug, der nicht im Kenntnis- und Einflussbereich der Airline lag, so das Gericht.

Landgericht Köln, Urteil vom 13.4.2022, Az.: 4 O 440/20