Fahrverbot: Einsatzwagen wegen Gespräch mit Ehefrau zu spät gehört

Ein Mann unterhält sich mit einer Frau während er Auto fährt
Trotz Gesprächen oder Radio: Ein Einsatzhorn muss man immer hören können© iStock.com/Fabio Camandona

Beim Autofahren muss man die Aufmerksamkeit auf den Verkehr richten. Aber gibt es gleich ein Fahrverbot, weil man wegen eines Gesprächs oder Musik ein Einsatzfahrzeug zu spät gehört hat? So urteilte das Amtsgericht Landstuhl.

Der Fall: Ein Rentner fuhr auf der Autobahn auf der linken von zwei Fahrspuren. Von hinten näherte sich ein Polizeifahrzeug mit Blaulicht und Einsatzhorn. Der Autofahrer machte die linke Spur nicht frei. Das Einsatzfahrzeug musste daher eine Weile hinter ihm herfahren, erst mit Tempo 100, vor einer stationären Messstelle, dann mit Tempo 80. Auch als die Polizisten zusätzlich die Lichthupe betätigten und hupten, reagierte der Mann nicht. Er bemerkte das Polizeiauto erst nach einiger Zeit, wich dann aber sofort auf die rechte Spur aus und ließ es vorbeifahren.

Einsatzwagen nicht vorbeigelassen

Der Autofahrer gab an, er habe irgendwann eine Sirene gehört und gedacht, das Geräusch komme aus dem Radio. Er habe sich mit seiner Frau unterhalten und Radio gehört, daher den Einsatzwagen nicht bemerkt. Diese Erklärung half vor Gericht nicht: Er wurde zu einem Bußgeld von 240 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat verurteilt.

Zu spät auf Blaulicht und Einsatzhorn reagiert

Das Amtsgericht Landstuhl ging von einem fahrlässigen Verkehrsverstoß des Mannes aus. Er habe nicht willentlich zu spät auf das Blaulicht und Einsatzhorn reagiert, sondern schlicht zu spät, sei dann aber sofort zur Seite gefahren. Aber Verkehrsteilnehmer müssten darauf achten, Einsatzfahrzeuge mit Blaulicht und Einsatzhorn nicht wegen zu lauter Geräusche (zum Beispiel Musik) zu überhören. Auch eine zu langsame Reaktion sei pflichtwidrig, so das Gericht.

Bußgeld und Punkte für Autofahrer

Als Konsequenz hat der Autofahrer eine Geldbuße in Höhe von 240 Euro zu tragen, die er mit Rücksicht auf seine wirtschaftliche Situation in Raten zahlen kann.

Außerdem ordnete das Gericht ein Regelfahrverbot an, weil das Verhalten des Mannes objektiv gefährlich und subjektiv vorwerfbar gewesen sei. Er hatte zwar vorgetragen, auf den Führerschein angewiesen zu sein, weil er seine Ehefrau (diese hat keinen Führerschein) mehrmals die Woche zum Arzt fahren müsse. Das Gericht war aber der Ansicht, er müsse es hinnehmen, für die Dauer des Fahrverbotes auf sein Auto verzichten zu müssen.

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Arztbesuche mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Es bestehe keine unzumutbare Härte, wegen der von einem Fahrverbot abgesehen werden könne, so das Gericht. Außerdem müsse die Gleichbehandlung mit anderen Verkehrsteilnehmern gewährleistet sein, und der Autofahrer habe nicht begründet, warum seine Frau für den überschaubaren Zeitraum des Fahrverbots nicht zum Beispiel mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu Arztterminen kommen könne.

AG Landstuhl, Urteil vom 2.2.2024, Az.: 3 OWi 4211 Js 9376/23