Autoschlüssel im Werkstattbriefkasten: Wer haftet bei Fahrzeugdiebstahl?

Frau im Auto übergibt Automechaniker den Autoschlüssel
Wer auf Nummer sicher gehen will, gibt seinen Autoschlüssel einem Werkstattmitarbeiter© iStock.com/Marko Pekic

Kfz-Werkstätten bieten meist die Möglichkeit, den Autoschlüssel außerhalb der Geschäftszeiten in einem Briefkasten zu deponieren. Doch wer haftet, wenn das Fahrzeug gestohlen wird? Ein Gericht musste nun entscheiden.

  • Urteil: Entscheidend sind die Umstände vor Ort

  • Kfz-Fahrer muss auf Sicherheit des Werkstattbriefkastens achten

  • ADAC Tipp: Schlüssel möglichst persönlich abgeben

Werkstattbriefkasten: Der konkrete Fall

Ein Mann hatte seinen Autoschlüssel außerhalb der betrieblichen Öffnungszeiten in den Briefkasten einer Kfz-Werkstatt geworfen. Das Fahrzeug wurde danach gestohlen. Die Versicherung sah in dem Verhalten des Mannes grobe Fahrlässigkeit und wollte die Leistung kürzen. Dies nahm der Autobesitzer nicht hin und klagte.

So entschied das Gericht

Die Versicherungskammer des Landgerichts Oldenburg (AZ 13 O 688/20) gab dem Kläger Recht und wies die Versicherung an, den Schaden in vollem Umfang zu ersetzen. Grundlage des Urteils war allerdings eine Einzelfallprüfung und die konkreten Gegebenheiten vor Ort.

Im hier entschiedenen Fall befand sich der Briefkasten im Eingangsbereich der Werkstatt, und es sah für den Einwerfenden so aus, als ob der Schlüssel weit nach unten fallen und von außen nicht mehr erreichbar sein würde. Das Gericht sah daher im Verhalten des Autobesitzers keine grobe Fahrlässigkeit.

Dies gilt jedoch nicht generell: Unter bestimmten Umständen kann das Einwerfen des Schlüssels durchaus als grobe Fahrlässigkeit gewertet werden, die eine vollständige oder teilweise Leistungskürzung nach sich ziehen kann. Es komme immer auf den Einzelfall an und darauf, ob für jeden "einleuchtend und ersichtlich" sei, dass ein in den Briefkasten eingeworfener Schlüssel leicht wieder herausgezogen oder der Briefkasten selbst aufgebrochen werden könnte.

Darüber hinaus spielt auch eine Rolle, ob sonstige Umstände den Verdacht nahelegen, dass der Schlüssel im Werkstattbriefkasten nicht sicher ist und Dritte sich leichten Zugang verschaffen könnten.

Im verhandelten Fall war die Kammer überzeugt, dass der Kfz-Halter dem äußeren Anschein nach keine Bedenken haben musste, dass Unbefugte an den Schlüssel kommen könnten. Auch hatte er ausgesagt, dass er darauf geachtet hätte, dass der Schlüssel nach unten fiel.

ADAC: Im Zweifel Schlüssel persönlich abgeben

Wer sein Auto außerhalb der Öffnungszeiten bei einer Werkstatt abgeben will, sollte stets genau hinschauen, wo er seinen Schlüssel einwirft. Wird dieser nämlich gestohlen und das Auto entwendet, kann sich bei der Kfz-Teilkaskoversicherung sehr wohl die Frage stellen, ob eine grobe Fahrlässigkeit vorliegt, die zu einer ganzen oder teilweisen Leistungsfreiheit führt.

Bei einer anderen Örtlichkeit als im hier verhandelten Fall oder dem Einwurf in einen einfachen, außen angebrachten, normalen Briefkasten kann die Entscheidung daher auch anders lauten. Daher sollte man den Briefkasten immer genau prüfen beziehungsweise sich vorab bei der Werkstatt nach den Sicherheitsvorkehrungen beim Einwurf erkundigen. Oder noch besser den Schlüssel persönlich während der Öffnungszeiten abgeben. Dann ist man auf jeden Fall auf der sicheren Seite.

Tipps bei Ärger mit der Autowerkstatt

12 aktuelle Urteile, die Autofahrer kennen sollten

Mit Material von dpa