Vorsätzlich bei Rot über die Ampel – Geldbuße verdoppelt

Ein Auto fährt über eine rote Ampel
Achtung, Bußgeld: Bei Rot vor der Ampel halten!© stock.adobe.com/Fotoschlick

Wenn ein Autofahrer weit vor der Ampel bei Gelb Gas gibt, begeht er einen vorsätzlichen Rotlichtverstoß. Das hat das Kammergericht (KG) Berlin entschieden.

Der Fall: Ein Autofahrer fuhr in Berlin über eine Ampel, die beim Heranfahren bereits von Grün auf Gelb umgeschaltet hatte. Vor der Ampel gab er kräftig Gas. Die Ampel schaltete auf Rot, als sich der Autofahrer noch zwei bis drei Wagenlängen vor der Haltelinie befand. Das wurde von zwei Polizeibeamten beobachtet.

Bei Gelb noch schnell Gas gegeben

Das Amtsgericht verurteilte den Autofahrer wegen eines vorsätzlichen Rotlichtverstoßes zu einer Geldbuße von 200 Euro.

Für das Gericht stand fest, dass der Autofahrer die Ampel gesehen hatte, denn er hatte extra beschleunigt, anstatt abzubremsen. Er habe schnell vorwärtskommen wollen, so das Gericht. Dass er dabei die Haltelinie bei Rot überfahren würde, habe er in Kauf genommen.

Der Autofahrer legte gegen das Urteil Rechtsbeschwerde ein. Er argumentierte, dass Vorsatz nur bewiesen sei, wenn das Gericht festgestellt hätte, mit welcher Geschwindigkeit er sich der Ampel genähert und wann er bemerkt hat, dass die Ampel auf Gelb umschaltete.

Rote Ampel überfahren

Das KG Berlin sah diese Feststellungen als überflüssig an. Das Amtsgericht könne grundsätzlich davon ausgehen, dass Autofahrer die gut sichtbare Ampel im Blick haben und sehen müsse, wenn sie auf Gelb schalte, so das Kammergericht. Die Frage, ob der Autofahrer die Lage falsch eingeschätzt habe, müsse das Gericht nur klären, wenn es dafür Hinweise gebe.

Bußgeld wegen Vorsatz verdoppelt

Die beiden Polizeibeamten hätten gesehen, wie der Wagen beschleunigte. Die Ampel sei bereits auf Rot gesprungen, als das Auto noch zwei bis drei Wagenlängen vor der Haltelinie war und immer noch beschleunigte.

Das Kammergericht führte weiter aus: Damit stehe unabhängig von der Geschwindigkeit fest, dass der Autofahrer das Rotlicht ignoriert oder es zumindest billigend in Kauf genommen habe (sogenannter bedingter Vorsatz), bei Rot über die Haltelinie zu fahren. Damit habe der Autofahrer nach Ansicht des Gerichts die rote Ampel vorsätzlich überfahren und müsse eine Verdoppelung des Bußgeldes hinnehmen.

KG Berlin, Urteil vom 24.6.2021, Az.: 3 Ws (B) 131/21

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