Schrittgeschwindigkeit: Wie schnell ist das?

Autos überholen einen Bus, der an der Haltestelle hält und Menschen aussteigen lässt
Auch an Bushaltestellen gilt in manchen Fällen Schrittgeschwindigkeit © ADAC/Martin Hangen

Wie viel km/h entspricht eigentlich Schrittgeschwindigkeit? Einen festen Wert gibt es hier nicht. Über die Höhe wird immer wieder vor Gericht gestritten. Die wichtigsten Infos.

  • Schrittgeschwindigkeit nicht in der StVO festgelegt

  • Gerichte gehen meist von 5 bis 15 km/h aus

  • Verkehrsberuhigter Bereich: Hier gilt Schrittgeschwindigkeit

Eine Definition, was genau Schrittgeschwindigkeit ist, gibt es im rechtlichen Sinn nicht. In der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist dazu kein Wert bzw. keine Höhe angegeben.

Was bedeutet Schrittgeschwindigkeit?

Da eine genaue Festlegung in der StVO fehlt, kommt es immer wieder zu Auseinandersetzungen vor Gericht. Die Rechtsprechung ist nicht einheitlich, das von Gerichten im Streitfall festgelegte Tempo teilweise sehr unterschiedlich. Häufig liegt es zwischen 5 und 15 km/h.

Spielstraßen und Bushaltestellen

Laut StVO gilt Schrittgeschwindigkeit zum Beispiel in folgenden Situationen bzw. Bereichen:

  • Hält ein Schul- oder Linienbus mit eingeschaltetem Warnblinklicht an einer gekennzeichneten Haltestelle, darf man nur vorsichtig in Schrittgeschwindigkeit daran vorbeifahren. Das gilt auch für den Gegenverkehr. Außerdem: Immer, wenn Fahrgäste ein- oder aussteigen, darf in Fahrtrichtung nur mit Schrittgeschwindigkeit und ausreichendem Abstand an Bussen vorbeigefahren werden.

  • In verkehrsberuhigten Bereichen mit dem eckigen, blau-weißen Schild (umgangssprachlich häufig als Spielstraße bezeichnet).      

  • Alle Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, zum Beispiel Lkw und Busse, die innerorts rechts abbiegen, dürfen auf Straßen, wo mit Rad- oder Fußgängerverkehr gerechnet werden muss, nur noch Schrittgeschwindigkeit fahren.

  • Solange man Schrittgeschwindigkeit fährt, müssen sich Autofahrer im Fahrzeug nicht anschnallen – das gilt allerdings nur beim Rückwärtsfahren, Einparken und bei vergleichbaren Situationen. 

Welche Strafen drohen?

Die Bußgelder bei Tempoverstößen gelten laut der neuen Bußgeldverordnung je nach Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung. Welcher Wert als Schrittgeschwindigkeit zugrunde gelegt wird, muss im Zweifelsfall das Gericht entscheiden.

Urteil: Schritttempo überschritten

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung: Ein Autofahrer wurde mit 38 km/h in einer verkehrsberuhigten Zone geblitzt. In erster Instanz verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Geldbuße von 160 Euro und einem Fahrverbot von einem Monat. Das Gericht ging davon aus, dass in der verkehrsberuhigten Zone eine Geschwindigkeit von maximal 7 km/h zulässig ist und die zulässige innerörtliche Höchstgeschwindigkeit um 31 km/h überschritten wurde.

Im Video: Alle Infos zum Urteil zur Schrittgeschwindigkeit in Spielstraßen ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock, Video: © ADAC e.V.

Das OLG Hamm reduzierte die Geldbuße und hob das Fahrverbot auf. Begründung: Es gibt keine gesetzlich geregelte Geschwindigkeit in einer verkehrsberuhigten Zone, so die Richter. Sie verwiesen auf angenommene Werte für Schrittgeschwindigkeit in der Rechtsprechung von teilweise 7 km/h und teilweise 10 km/h.

Da es keine klare Grenze gibt, müsse zugunsten des Betroffenen vom höheren Wert (10 km/h) ausgegangen werden, solange keine verbindliche Entscheidung des Bundesgerichtshofs oder eine entsprechende gesetzliche Klarstellung vorliegt. Die Höchstgeschwindigkeit wurde folglich nur um 28 km/h überschritten. Das brachte den Autofahrer in die niedrigere Bußgeldstufe: Das Fahrverbot wurde gestrichen und das Bußgeld auf 100 Euro reduziert (OLG Hamm, Beschluss vom 28.11.2019, Az.: 1 RBs 220/19).