Die EU-Kommission hat Vorschläge gemacht, wie Fahrgäste künftig zuverlässiger informiert und Pauschalreisende in Krisensituationen besser geschützt werden können. Erweiterung des Insolvenzschutzes auf europäischer Ebene vorgeschlagen Limit für Anzahlungen für Pauschalreisen bei 25 Prozent des Preises Bessere Infos über Rückerstattungen und Annullierungen Die Europäische Kommission will die Rechte von Reisenden stärken, wenn der Urlaub ins Wasser fällt. Nach den Erfahrungen aus der COVID-19-Krise und der Insolvenz der Reisegruppe Thomas Cook, als massenhaft Reisen ausgefallen sind, hat sie Vorschläge gemacht, wie Betroffene bessergestellt werden können. Unter anderem sollen Erstattungsansprüche bei stornierten Urlaubsbuchungen künftig auch dann europaweit gesichert sein, wenn der Reiseveranstalter insolvent wird. Wer mehrere Reiseetappen mit verschiedenen Verkehrsmitteln zusammen gebucht und einen Anschluss verpasst hat, soll zudem Hilfe vom jeweiligen Beförderer bekommen. Besserer Schutz für Pauschalreisende Mit dem vorgelegten Mobilitätspaket will die EU-Kommission die Anzahlungen bei Pauschalreisen strenger regeln. Sie sollen in Zukunft nicht mehr als 25 Prozent des Gesamtpreises betragen – es sei denn, Reiseveranstalter sind gezwungen, selbst höhere Zahlungen im Voraus zum Beispiel an Fluggesellschaften zu leisten. Die Organisatoren sollen Pauschaltouristen außerdem frühestens 28 Tage vor Beginn der Reise auffordern dürfen, die Gesamtkosten zu zahlen. Fällt eine Pauschalreise aus, haben Reisende heute schon ein Recht auf Erstattung ihres Geldes innerhalb von 14 Tagen. Häufig haben kleine Reiseveranstalter allerdings Zahlungsprobleme, weil sie selbst noch nicht von ihren Dienstleistern entschädigt worden sind. Künftig soll das jedoch innerhalb von sieben Tagen erfolgen müssen. Die neue Zahlungsfrist soll verhindern, dass Liquiditätsengpässe entstehen, wodurch Verbraucherinnen und Verbraucher länger als zwei Wochen warten müssen. Für Gutscheine, die Reisende als Ersatz für ausgefallene Pauschalreisen angeboten bekommen, soll es künftig klare Regeln geben. Reiseveranstalter sollen die Betroffenen darüber aufklären müssen, dass sie auf eine Erstattung des vorab gezahlten Geldbetrags bestehen können. Wer die Gutscheine nicht vor Ablauf der Gültigkeitsdauer nutzt, soll automatisch sein Geld zurückbekommen. Sowohl die Gutscheine und als auch die Erstattungsrechte sollen durch den Insolvenzschutz europaweit abgedeckt werden. Zuverlässigere Informationen für Fahrgäste Die EU-Kommission will mit ihrem Mobilitätspaket auch die Bedingungen für Fahrgäste verbessern, die auf einer Reise verschiedene Verkehrsmittel wie Busse, Züge und Flugzeuge kombinieren. Diese sollen leichter an Echtzeitinformationen zum Beispiel über Verspätungen und Annullierungen gelangen bzw. vorab erfahren können, ob Fahrräder in einen Zug gebracht werden können oder wie es um die Barrierefreiheit für Fahrgäste mit Behinderungen oder eingeschränkter Mobilität bestellt ist. Neue Regelungen sollen bis Sommer stehen Ziel des vorgelegten Maßnahmenpakets ist, die Durchsetzung der bestehenden Vorschriften zu verbessern und rechtliche Lücken zu schließen. Konkret geht es um die Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie, der Fluggastrechte-Verordnung, der Fahrgastrechte bei Reisen mit verschiedenen Verkehrsmitteln und der Vorschriften für Reisende mit Behinderungen. Zunächst handelt es sich hierbei nur um Vorschläge: Die EU-Kommission will sich bis zum Sommer 2024 mit dem Europäischen Parlament und dem Rat auf Verbesserungen im Reiserecht einigen. Danach müssten die Änderungen in der Pauschalreise-Richtlinie noch in deutsches Recht umgesetzt werden. Die angepasste Fluggastrechte-Verordnung würde sofort in den Mitgliedstaaten gelten.