Frankreich: Streik-Aufruf der Piloten für den 14. November

Air France Flieger an einem Flughafen in Paris
Wenn die Piloten französischer Airlines streiken, drohen Ausfälle und Verspätungen im französischen Flugverkehr© imago images/NurPhoto

Wer am Donnerstag, 14. November, von und nach Frankreich fliegen will, muss damit rechnen, nicht pünktlich ans Ziel zu kommen. Die Piloten französischer Airlines wollen streiken.

  • Air France und andere französische Airlines betroffen

  • Auswirkungen auf den Flugverkehr nach Deutschland wahrscheinlich

  • Streik an Flughäfen: Das sind Ihre Rechte

Die Gewerkschaft französischer Linienpiloten (SNLP) hat für Donnerstag, 14. November, zu einem eintägigen Streik aufgerufen. Die Auswirkungen auf den Reiseverkehr von und nach Deutschland könnten gravierend sein. Der Streik richtet sich gegen eine von der Regierung geplante Verdreifachung der Steuer auf Flugtickets, wodurch die Gewerkschaft negative Auswirkungen auf die französischen Fluggesellschaften befürchtet.

Piloten streiken: Air France und andere Airlines betroffen

Kommt es zum Streik, dürften nur französische Airlines wie Air France betroffen sein. Allerdings ist die Höhe der Streikbeteiligung noch nicht bekannt. Mit Ausfällen und Verspätungen muss in jedem Fall gerechnet werden. Nicht ausgeschlossen ist, dass auch einige Verbindungen von und nach Deutschland dem Streik zum Opfer fallen.

Reisende sollten sich rechtzeitig bei ihrer Airline über den Flugstatus informieren.

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Nach Medienberichten sehen etliche Air-France-Piloten den Streik kritisch. Denn ein Streik würde der Airline ebenso schaden wie die erhöhten Abgaben, die Air France ab kommendem Jahr bereits komplett auf die Ticketpreise umgelegt hat.

Das sind Ihre Rechte bei Streiks an Flughäfen

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Grundsätzlich gilt: Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen. Unter Umständen kommt auch eine Entschädigung infrage.

Mit Material von dpa