Urlaub auf Mallorca: "Streik" am Flughafen Palma

Blick aus dem Flugzeug auf Palma de Mallorca
Gut, wer es bis zum Abflug geschafft hat: Am Flughafen Mallorca verzögert ein Bummelstreik die Abreise© Shutterstock/Ungar-Biewer

Wer seinen Urlaub auf Mallorca verbringt, sollte für den Rückflug genügend Zeit einplanen und rechtzeitig am Airport sein. Der Grund ist ein sogenannter Bummelstreik des Sicherheitspersonals am Flughafen Palma.

  • Sicherheitskontrolle: Wartezeiten bis zu einer Stunde

  • Empfehlung: Drei Stunden vor Abflug am Flughafen

  • Streiks an Flughäfen: Das sind Ihre Rechte

Bummelstreik bei den Sicherheitskontrollen

Immer wieder treten derzeit Mitarbeitende des Sicherheitsdienstes Trablisa, die am Flughafen Palma de Mallorca für die Sicherheitskontrollen zuständig sind, in einen sogenannten Bummelstreik. Diese Aktionen finden spontan statt und werden in der Regel nicht im Voraus angekündigt.

Die Angestellten überprüfen die Gepäckstücke der Reisenden dabei besonders gründlich und trotz vorhandener Scanner zusätzlich auch per Hand. Dadurch bilden sich immer wieder lange Schlangen, und die Wartezeiten an den Sicherheitskontrollen steigen an. Einige Passagiere verpassten dadurch sogar ihren Flug. Ein Ende der Proteste ist vorerst nicht in Sicht.

Mit der Aktion protestieren die Beschäftigten gegen unbezahlte Überstunden und ihrer Meinung nach schlechte Arbeitsbedingungen.

Airport Palma: Genügend Zeit einplanen

Mehrere Airlines empfehlen ihren Fluggästen, bereits drei Stunden vor Abflug am Flughafen zu sein und direkt zur Sicherheitskontrolle zu gehen. Nur so sei man auf der sicheren Seite. Ebenfalls hilfreich ist es, sich über die lokalen Medien oder die gebuchte Unterkunft über die aktuelle Lage am Flughafen Palma zu informieren.

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Streiks an Flughäfen: Das sind Ihre Rechte

Grundsätzlich gilt: Wenn ein Flug wegen eines Streiks annulliert wird oder sich verspätet, haben Reisende Anspruch auf Unterstützungsleistungen, Verpflegung und Unterbringung. Diese Ansprüche können sie bei der Fluggesellschaft geltend machen.

Ein sogenannter Bummelstreik gilt juristisch gesehen allerdings nicht als Streik, da die Beschäftigten ihrer Arbeitspflicht nachkommen, wenn auch verlangsamt.