Schweiz: Lichtpflicht und Tachopflicht für E-Bikes

Wer in der Schweiz mit dem E-Bike beziehungsweise Pedelec unterwegs ist, sollte die Licht- und die Tachopflicht für diese Räder kennen. Sonst kann es schnell teuer werden.
Lichtpflicht in der Schweiz gilt auch am Tag
Beleuchtung muss am Bike angebracht sein
Neue Räder müssen einen Tacho haben
Die Regel gilt schon seit zwei Jahren, doch viele Urlauberinnen und Urlauber, die mit dem Rad unterwegs sind, haben noch nie etwas von ihr gehört: In der Schweiz besteht eine Lichtpflicht am Tag für E-Bike-Fahrende auf allen öffentlichen Flächen. Die Beleuchtung muss am Rad befestigt sein. Dabei reichen auch sogenannte Ansteckleuchten. Bei schnellen S-Pedelecs mit einer Tretunterstützung bis zu 45 km/h muss die Beleuchtung typengenehmigt sein.
E-Bikes: Lichtpflicht am Tag für mehr Sicherheit
Die Lichtpflicht am Tag soll die Sichtbarkeit der Fahrradfahrer und -fahrerinnen erhöhen. Tagsüber reicht es aber, wenn das Vorderlicht an ist. Das Rücklicht muss nicht eingeschaltet sein. Wer gegen die Regelung verstößt, muss mit einer Geldbuße von 20 Franken – knapp 21 Euro – rechnen.
Bodensee-Rundweg führt in die Schweiz
Gerade Radreisende in der Region rund um den Bodensee müssen aufpassen. Der sehr beliebte See-Rundweg führt auch in die Schweiz. Spätestens an der Grenze muss man daran denken, dass Licht auch am Tag einzuschalten. Wer es vergisst, wird bei einer Kontrolle zur Kasse gebeten.
ADAC hilft auch bei der Fahrrad-Panne
Der ADAC bietet seinen Mitgliedern eine deutschlandweite Fahrrad-Pannenhilfe. Sie beinhaltet die Pannen- und Unfallhilfe direkt an Ort und Stelle, den Transport des Zweirads zur nächsten geeigneten Werkstatt und die Bergung von Gepäck oder Ladung.
Die ADAC Straßenwachtfahrer helfen rund um die Uhr bei Pannen mit Fahrrad, E-Bike, Pedelec und Fahrradanhänger. Einzige Voraussetzung: der Einsatzort muss von den Pannenhelfern mit ihren Einsatzfahrzeugen im Rahmen der Straßenverkehrsordnung erreichbar sein.
Die Fahrrad-Pannenhilfe ist für ADAC Mitglieder kostenlos.
Jetzt auch Tachopflicht für S-Pedelecs
In der EU gilt sie längst, und jetzt zieht die Schweiz nach. Sie führt die Tachopflicht für alle neuen S-Pedelecs (mit einer Tretunterstützung bis 45 km/h) ein. Seit dem 1. April 2024 müssen sie mit einem Geschwindigkeitsmesser ausgerüstet sein. Dieser muss im Sichtfeld der Fahrerin und des Fahrers angebracht sein und die Geschwindigkeit dauerhaft anzeigen. Er muss nicht geeicht sein.
Ältere E-Bikes dieser Kategorie – in der Schweiz werden sie auch als schnelle E-Bikes betitelt – haben eine Übergangsfrist und müssen bis zum 1. April 2027 mit einem Tacho nachgerüstet werden. Zeigt ihr Display aber ohnehin schon die Geschwindigkeit an, müssen sie nicht umgerüstet werden.
Die Tachopflicht wird eingeführt, um eine Grundlage zu haben, Geschwindigkeitsübertretungen ahnden zu können. Dafür muss das Fahrzeug über einen Geschwindigkeitsmesser verfügen.
Wer also mit seinem neuen S-Pedelec in einer 20er- oder 30er-Zone zu schnell unterwegs ist, muss mit einer Geldbuße ab 21 Euro rechnen.