Parkausweis unleserlich: Wer zahlt die Abschleppkosten?

Ein verblichener Parkausweis liegt im Auto in Marktoberdorf
Ein unleserlicher Parkausweis muss erneuert werden© imago images/Action Pictures

Ein Auto wird abgeschleppt, weil der Stempel auf dem Parkausweis von der Sonne ausgeblichen ist. Muss der Besitzer die Abschleppkosten zahlen? Ein Urteil des Landgerichts Koblenz.

Der Fall: Ein Autofahrer parkte seinen Wagen an einem Bahnhof auf einem Schwerbehindertenparkplatz. Auf dem Parkausweis war das Dienstsiegel der ausstellenden Behörde nicht mehr erkennbar, weil es von der Sonne ausgeblichen war. Das Ordnungsamt ließ das Auto wegen des fehlenden Stempels abschleppen und stellte dem Betroffenen dafür die Kosten in Rechnung.

Damit war der Autofahrer nicht einverstanden und zog vor Gericht. Er argumentierte, es liege eine Pflichtverletzung der Behörde vor. Denn diese habe ihm entweder einen Ausweis ohne Stempel ausgestellt oder der Stempel sei viel zu schnell verblasst, weil die Stadt eine falsche Stempelfarbe verwendet habe.

Abgeschleppt: Siegel auf Parkausweis nicht mehr lesbar

Das Landgericht Koblenz wies die Klage ab. Dass die Stempelfarbe nach ein paar Monaten von der Sonne so ausgeblichen ist, dass das Siegel nicht mehr erkennbar ist, könne der Stadt nicht vorgeworfen werden, so das Gericht. Die Verwendung einer nicht lichtechten Farbe stelle keine Pflichtverletzung der Behörde dar.

Bürger muss sich um Erneuerung des Ausweises kümmern

Der Autofahrer müsste selbst dafür sorgen, dass ein unleserlich gewordener Parkausweis erneuert wird, führte das Gericht weiter aus. Spätestens nach einem Hinweis des Ordnungsamtes habe er gewusst, dass der Ausweis nicht mehr in Ordnung war. Im Ergebnis nahm das Gericht weit überwiegendes Mitverschulden des Autofahrers an. Er musste die Abschleppkosten daher allein tragen.

LG Koblenz, Urteil vom 4.7.2022, Az.: 1 O 328/21

Hinweis der ADAC-Juristen: Das gleiche Problem stellt sich bei den grünen Umweltplaketten für die Umweltzonen in Deutschland. Auch hier kommt es vor, dass das handschriftlich eingetragene Kennzeichen vom Sonnenlicht ausbleicht und nicht mehr erkennbar ist. Ist das der Fall, sollte die Plakette erneuert werden.